Disco-Türsteher soll Gast den Kiefer gebrochen haben

Rheineck/SG. Das Urteil gegen einen ehemaligen Türsteher, der einem Gast der Rheintaler Discothek «Arena» den Kiefer gebrochen haben soll, ist noch nicht gesprochen.

Weil der Tathergang unklar ist, will das Kreisgericht Rheintal noch zwei Zeuginnen befragen.

Der ehemalige Türsteher der inzwischen geschlossenen Discothek «Arena» in Thal stand am Freitag vor Gericht, weil er vor mehr als fünf Jahren einem Gast den Unterkiefer gebrochen haben soll.

Der heute 35-Jährige ist der einfachen Körperverletzung und der mehrfachen versuchten Anstiftung zu falschem Zeugnis angeklagt. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 50 Franken (12’000 Franken). Ausserdem soll der Angeklagte eine Busse von 3000 Franken bezahlen.

Wie der Gerichtspräsident nach der Verhandlung am Freitag sagte, liegen die Aussagen des Opfers und des Angeklagten diametral auseinander. In einer weiteren Verhandlung werde das Gericht deshalb die beiden Hauptzeuginnen nochmals befragen.

Eine der Zeuginnen war in der Tatnacht, am 3. Januar 2004, vom späteren Opfer vor der Discothek angemacht worden. Der Gast fragte die junge Frau nach ihrer Handy-Nummer. Sie ignorierte ihn – auch nachdem er ihr gesagt haben soll, sie werde nicht mehr leben, wenn sie ihm die Telefonnummer nicht gebe.

Unterkiefer gebrochen

Der Türsteher bekam das mit. Er forderte den Mann auf, nach Hause zu gehen. «Mann, willst du noch leben?», soll der Gast entgegnet haben. Darauf schlug der muskulöse Türsteher laut Anklage dem Gast die Faust ins Gesicht. Der Mann ging zu Boden und wurde später mit gebrochenem Unterkiefer ins Spital eingeliefert.

Laut Anklage hat der Ex-Türsteher ausserdem die Zeugin zu einer falschen Aussage angestiftet. Er habe die Mutter der Zeugin mehrmals am Arbeitsplatz besucht. Er habe sie gebeten, ihre Tochter zu überreden, dass sie ihn schütze.

Angeklagter will Freispruch

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe und verlangte am Freitag vor Gericht einen Freispruch. Er habe dem Mann nicht die Faust ins Gesicht geschlagen, sondern ihn weg gestossen, weil er sich von ihm bedroht gefühlt habe.

Dabei könne sich der Gast nicht den Kiefer gebrochen haben. Möglicherweise habe der Mann sich die Verletzung bei einer späteren Auseinandersetzung zugezogen.
Auch habe der Angeklagte die Zeugin nicht zu einer Falschaussage angestiftet, sagte sein Verteidiger.

St.Gallen / 02.10.2009 - 15:27:37
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