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Die Staatsanwaltschaft Thurgau teilt mit: Schiessunfall in Gachnang: Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung

Frauenfeld/TG. Im September 2011 kam in Gachnang ein 13-jähriger Jugendlicher bei einem Schiessunfall ums Leben. Die Staatsanwaltschaft Bischofszell hat jetzt gegen den Kantonspolizisten, aus dessen Dienstwaffe sich der tödliche Schuss gelöst hatte, einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen.

Die Staatsanwaltschaft Bischofszell hat nach dem tragischen Schiessunfall vom 17. September 2011 in Gachnang, bei dem ein 13-jähriger Jugendlicher von einem Schuss aus einer Pistole tödlich getroffen wurde, gegen einen Angehörigen der Kantonspolizei Thurgau eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung geführt. Gegenstand der Strafuntersuchung war insbesondere die Frage, ob der Kantonspolizist bei der Aufbewahrung seiner Dienstwaffe an seinem Wohnort Sorgfaltspflichten verletzt hat.

Die umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben ergeben, dass der Kantonspolizist die notwendigen Vorkehrungen für eine sichere Aufbewahrung seiner geladenen Dienstwaffe an seinem Wohnort in Gachnang ungenügend getroffen hatte, wodurch der Schiessunfall zumindest begünstigt wurde. Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft Bischofszell gegen den Kantonpolizisten einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.

 

ThurgauThurgau / 14.05.2012 - 10:34:18