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«Die Lenker zeigen sich nur selten einsichtig»

Ein Skateboardfahrer verletzte sich am Wochenende, als er auf einer Strasse in ein korrekt entgegenkommendes Auto prallte. An welche Regeln müssen sich die Skateboarder halten oder gilt für sie Narrenfreiheit?

Immer wieder sieht man hauptsächlich Jugendliche, die auf Skateboards, Inline-Skates oder Trottinetts auf der Strasse unterwegs sind. Obwohl die Fahrzeuge keinen Motor besitzen, können sie abwärts enorme Geschwindigkeiten entwickeln und die fast schutzlosen Lenker in eine nicht zu unterschätzende Gefahr bringen.

Welche Rechte haben die Benützer solcher Geräte auf den öffentlichen Strassen, was ist erlaubt und mit welchen Sanktionen müssen die fehlbaren Lenker rechnen?

«Nach der Verkehrsregelverordnung (VRV) dürfen Trottinetts, Inline-Skates und Skateboards – die so genannten fahrzeugähnlichen Geräte (FäG) – teils die Fussverkehrsflächen, teils die Radverkehrsflächen benutzen», sagt Kurt Lutz, Chef der Regional- und Verkehrspolizei AR. Auf der Strasse dürfen die FäG nur dann fahren, wenn weder ein Trottoire noch ein Veloweg vorhanden ist. Zudem darf zum Zeitpunkt der Benützung nur sehr wenig Verkehr auf der Strasse sein. «Wir von der Polizei dulden das Fahren auf solch stark befahrenen Strassen grundsätzlich nicht, da es einfach viel zu gefährlich ist», so Lutz.

Die Polizei kontrolliert Strassen, die von Skateboardfahrern oft benützt werden, regelmässig: «Meist suchen wir das Gespräch mit den Lenkern, doch diese zeigen sich nur selten einsichtig. Es ist halt ein Sport und sie suchen die Geschwindigkeit auf den Strassen. Manchmal kommt es auch zu Anzeigen», erläutert Lutz weiter.

Der Unfallverursacher in Rehetobel muss sich nun vor der Staatsanwaltschaft verantworten. Auch Jugendliche werden zur Anzeige gebracht, diese Fälle werden aber von der Jugendanwaltschaft geregelt. Eine Helmpflicht existiert, trotz der hohen Geschwindigkeit, die erzielt werden kann, keine. Zum Schutz der FäG-Lenker ist nur die Installation einer Beleuchtung im Dunkeln gesetzlich vorgeschrieben.

Zur Prävention spricht der Verkehrsinstruktor mit den Schülern über die Problematik solcher Geräte. Laut Lutz, versucht die Polizei zu erreichen, dass alle Schüler auf Skateboards und dergleichen verzichten und zu Fuss unterwegs sind. Wenn Skateboardfahrer die Trottoirs benützen, besteht zwar keine Gefahr von den Autos, jedoch sind die Fussgänger von den rasanten Geräten gefährdet. Die Fussgänger haben zwar Vortritt und die FäG-Benützer müssen auf sie Acht geben, doch ist das in der Realität nur schwer umsetzbar. Es besteht also noch Handlungsbedarf.

Lutz betont: «Die Polizei appelliert an die Vernunft der FäG-Lenker, dass sie nicht auf Strassen fahren. Der Unfall hat gezeigt wie gefährlich es sein kann und zudem werden auch Drittpersonen gefährdet.»

Artikel zum Thema:
«Skater kollidiert mit Personenwagen – 1 Verletzter»

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 07.07.2008 - 11:13:00