Die IHK empfiehlt zweimal JA
SG/AP. Die Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell (IHK) spricht sich einstimmig für die Abschaffung des kantonalen Verbandsbeschwerderechts aus.
Der Kanton St. Gallen verfügt seit 1956 über ein kantonales Verbandsbeschwerderecht. Damals existierten weder ein kantonales Baugesetz noch Vorschriften auf Bundesebene im Bereich der Raumplanung und des Umweltschutzes. Zudem gab es noch kein Verbandsbeschwerderecht auf eidgenössischer Ebene. In den letzten 50 Jahren wurde das materielle Recht laut IHK massiv ausgebaut – ohne Anpassungen im Beschwerderecht.
JA zu einer Verbandsbeschwerde mit Mass
Von praktischer Bedeutung ist das kantonale Verbandsbeschwerderecht laut IHK vor allem in Planungs- und Bausachen innerhalb der Bauzonen: «Dabei muss in allen Verfahren, die den Natur- und Heimatschutz betreffen, mit einer Beschwerde von lokalen Verbänden gerechnet werden, steht ihnen doch das gleiche Recht zu wie einem privat Beteiligten. Dies hat oftmals eine präventiv abschreckende Wirkung auf Bauinvestitionen.»
Viele Bauvorhaben misslingen nach Ansicht der IHK nicht während, sondern bereits vor der Planung, weil man sich jahrelange Verhandlungen und Prozesse ersparen will. Es sei deshalb höchste Zeit, vom kantonalen Verbandsbeschwerderecht Abschied zu nehmen. «Die Anliegen des Natur- und Heimatschutzes bleiben dennoch gewährleistet, denn sie werden einerseits von der zuständigen Bewilligungsbehörde berücksichtigt und andererseits bleibt das Verbandsbeschwerderecht auf Bundesebene bestehen», schreibt die IHK.
JA zur Gesundung der IV
Die 5. IV-Revision ist nach Ansicht der IHK ein unverzichtbarer Beitrag zur Sanierung der Invalidenversicherung. «Innerhalb von 15 Jahren haben sich die IV-Renten verdoppelt und der Schuldenberg ist bereits auf zehn Milliarden Franken angestiegen. Wenn eine Sozialversicherung täglich vier bis fünf Millionen mehr ausgibt als dass sie einnimmt, sind Leistungsanpassungen unumgänglich.»
Ansonsten sei ihre Existenz bedroht und auch die AHV-Renten seien nicht mehr gesichert. «Die 5. IV-Revision setzt sich zudem als Ziel, die Integration invaliditätsgefährdeter Menschen in den Arbeitsmarkt zu fördern. Denn die wirksamste Methode um IV-Renten zu verhindern, ist die Erhaltung des Arbeitsplatzes.» Der Grundsatz «Eingliederung vor Rente» soll laut IHK vermehrt umgesetzt werden – dank rascherem Handeln und wirkungsvollen Massnahmen. Wenn Milliardendefizite entstehen, sei Missbrauch besonders stossend.
«Die zur Abstimmung stehende Revisionsvorlage will diese gezielt bekämpfen und Fehlanreize eliminieren, welche den Bezug einer Rente attraktiver machen als Erwerbsarbeit. Aus diesen Gründen empfiehlt der IHK-Vorstand, am 17. Juni ein Ja zur 5. IV-Revision in die Urne zu legen», schreibt die IHK weiter.



























