Die Hellen sieht man auch im Dunkeln
Winterthur/ZH. Die Polizei führte an verschiedenen Orten Zweiradkontrollen durch. 85 waren bei Dämmerung beziehungsweise in der Dunkelheit ohne Licht unterwegs.
Die Stadtpolizei Winterthur führte von Mitte bis Ende Oktober an verschiedenen Orten Zweiradkontrollen durch. Insgesamt wurden bei 12 Kontrollen 662 Zweiradfahrende angehalten. 85 waren bei Dämmerung beziehungsweise in der Dunkelheit ohne Licht unterwegs.
Gesetzlich vorgeschrieben für Fahrten bei Dunkelheit sind: Beleuchtung bestehend aus Scheinwerfer und Rücklicht Rückstrahler nach vorne (weiss) mindestens 10 Quadratzenitmeter Rückstrahler nach hinten (rot) mindestens 10 Quadratzentimeter
Erlaubt sind abnehmbare, nicht fest am Velo angebrachte Beleuchtungssysteme, die mit Riemen, Klettband oder Halterungsringen installiert werden können. Nicht erlaubt ist das Tragen von Lampen am Körper. Ist der Frontreflektor in der Lampe integriert, muss diese fest am Fahrrad angebracht sein.
An 26 Velos waren immer noch alte und somit seit dem 1. Juni ungültige Vignetten angebracht. Wer ohne gültige Vignette fährt, hat keinen Versicherungsschutz. Konkret heisst das, wer so einen Unfall verursacht, muss anderweitig für die Folgekosten aufkommen.



























