Die Gemeinde Lutzenberg informiert
Lutzenberg. Die Gemeinde Informiert über Rücktritte, die Wählerversammlung und eine abgewiesene Einsprache.
Fritz Beutler tritt zurück
Per 31. Mai 2009, auf das Ende des Amtsjahres 2008-2009, hat Fritz Beutler seinen Rücktritt bekannt gegeben. Fritz Beutler ist per 1. Juni 1999 als Gemeinderat gewählt worden und wird somit nach Ablauf seines 10. Amtsjahres zurück treten. Während dieser Zeit stand er dem Ressort Soziales vor.
Der Gemeinderat dankt Fritz Beutler bereits heute für die im Dienste der Öffentlichkeit geleistete, grosse Arbeit, stellvertretend im Namen der ganzen Bevölkerung.
Wählerversammlung
Die Frist für die Einreichung von Rücktritten aus den Ämtern läuft noch bis Ende Januar. Die öffentliche Wählerversammlung zur Ersatzwahl für den Gemeinderat, an der Kandidatinnen und Kandidaten portiert werden können, findet am Montag, 16. Februar, 20 Uhr, im Saal des Hotels Hohe Lust, Lutzenberg, statt. Die Bevölkerung und die Parteien haben die Möglichkeit, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu suchen und anlässlich der Versammlung zu portieren.
Einsprache abgewiesen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22. Oktober 2008 das revidierte Baureglement – nach Vorprüfung durch die kantonalen Behörden – zur Auflage verabschiedet.
Während der Auflagefrist ist eine Einsprache eingegangen. Die Einsprache möchte erreichen, dass auch in den Zonen W1.4 und WG 2.4 ein kleiner Grenzabstand von 4m (anstatt 5m) und ein grosser Grenzabstand von 8m (anstatt 10m) gelten. Dies im Sinne des haushälterischen Umgangs mit dem Boden.
Der Gemeinderat ist aber der Meinung, dass die von ihm vorgeschlagenen Grenzabstände in den Zonen W1.4 und WG 2.4 von 5m und 10m gelten sollen. Die Rechtssicherheit ist mit diesen Abständen gewährt. Die Grenzabstände sind aufgrund bereits bewilligter Projekte festgelegt worden. Bereits die jetzt bestehenden Wohnzonen (W1.1 und W1.4) kannten verschieden grosse Grenzabstände. Deshalb hat der Gemeinderat diese Regelung auch in das neue Reglement überführt und für die Wohnzone W1.4 leicht grössere Grenzabstände gewählt. Vor allem in der Wohn- und Gewerbezone WG2.4 ist dieser Abstand auch aufgrund der zu erwartenden Bauhöhen unbedingt notwendig. Ebenfalls ist der haushälterische Umgang mit dem Boden auch mit diesen Abständen gewährt.
Die Einsprache ist am 7. Januar 2009 vollumfänglich abgewiesen worden. Nehmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das neue Baureglement an, kann es nach dieser Abstimmung dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt werden. Dieser entscheidet dann auch über allfällige Einsprachen, welche bis zu diesem Zeitpunkt an den Kanton weitergezogen wurden.
Inspektion des Grundbuchamtes
Am 25. November 2008 hat das Grundbuchinspektorat im Grundbuchamt eine Inspektion durchgeführt. Der Grundbuchinspektor schreibt in seinem Bericht, dass Grundbuchverwalter Philipp Suhner das Grundbuch absolut kompetent führt. Das ganze Grundbuch hinterlässt bezüglich Inhalt wie auch hinsichtlich äusserer Erscheinung einen äusserst guten Eindruck. Die Rechtssicherheit ist gegeben.



























