Die Ehefrau beinahe zu Tode gewürgt
Herisau. Weil er vor den Augen der Kinder seine Frau gewürgt und fast umgebracht hat, muss sich ein Mann vor dem Ausserrhoder Kantonsgericht verantworten.
Das Ausserrhoder Kantonsgericht verhandelt den Fall, der als Familientragödie bezeichnet werden kann, am 29. Oktober. Angeklagt ist ein Mann, der seit der Tat in Haft ist; zuerst war er 54 Tage in Untersuchungshaft, heute sitzt er im vorzeitigen Strafvollzug.
Am 18. Juli 2006 betrat der Mann in einer Vorderländer Gemeinde unangemeldet das Einfamilienhaus, in dem seine Ehefrau mit den drei gemeinsamen Kindern lebte. Das Paar lebte getrennt. Anlass zum Besuch war ein Telefongespräch Tage zuvor, in dem die Frau ihren Ehemann wissen liess, ein anderer Mann sei in ihr Leben getreten.
Kinder schauten zu
Das verkraftete der Ehemann nicht. Als seine zwei Jahre jüngere Frau ihm auch bei seinem Besuch nicht sagen wollte, wer ihr «Neuer» sei, packte er sie am Hals und schüttelte sie. Er hörte auch nicht mit Würgen auf, als seine Frau vom Sofa auf den Boden gerutsch war – er würgte weiter und nahm dabei sein Knie zu Hilfe. Durch den Lärm auf die Auseinandersetzung aufmerksam geworden, rannten zwei der Kinder herbei. Sie versuchten, ihren Vater von der Mutter loszureissen, was aber nicht gelang.
Die Kinder holten Hilfe bei Nachbarn. Diese eilten herbei und alarmierten die Polizei. Zu diesem Zeitpunkt war der Kopf des Opfers bereits blau angelaufen. Nach zehn Minuten liess der Mann von seiner Frau ab und begab sich ins Freie. Er begegnete dem neuen Freund der Frau und sagte ihm, sie sei tot. Der Freund traf im Haus auf die schwer verletzte Frau und leistete Erste Hilfe. Nach dem Eintreffen der Polizei stellte sich der Täter und sagte, er habe die Frau töten wollen.
Frau fast gestorben
Die Frau überlebte den Angriff ihres Manns; sie befand sich aber mehrere Tage in Lebensgefahr. Der Mann widerrief später seine anfänglich gemachte Aussage, er habe seine Frau töten wollen. In der Ehe der beiden Leute war es schon zu Beginn zu Streit gekommen. Der Mann hatte seine Frau 2005 schon einmal gewürgt, meldete den Vorfall häuslicher Gewalt aber selbst der Ausserrhoder Polizei. Er wurde mit einem zehntägigen Rückkehrverbot belegt.
Der Mann versuchte mehr als einmal, sich das Leben zu nehmen. Deswegen war er auch in psychiatrischer Behandlung gewesen. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Mann eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren und eine ambulante Psychotherapie. Die drei Kinder und die Ehefrau fordern total 80’000 Franken Genugtuung.



























