Die Debatte ist zu Ende
Nach jahrelangem Hin und Her ist seit heute Morgen klar: Die Verwahrungsinitiative kann umgesetzt werden.
Kaum jemand hätte das noch für möglich gehalten. Nicht einmal die St.Galler Initiantin Anita Chaaban selbst: «Zwischenzeitlich war meine Hoffnung wirklich klein. Seit der vorletzten Debatte, an der der Ständerat gegen die Empfehlung der Rechtskommission entschieden hatte, war ich wieder etwas zuversichtlicher.»
Ein langer Weg
Mit dem Ja zur Umsetzung geht eine lange Debatte zu Ende. Bereits im Februar 2004 hatte das Volk die Verwahrungsinitiative mit 56,2 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. Und dies, obwohl sowohl die SP, die Grünen, Teile der CVP und der FDP gegen die Initiative gekämpft hatten.
Nach dem Ja war aber noch lange nicht alles klar. Die Umsetzung gestaltete sich kompliziert. Dies auch deshalb, weil die Gegner der Initiative innerhalb der Kommissionen immer wieder gegen eine Umsetzung ankämpften und die Initiative abschwächen wollten. Den grössten Rückschlag erlitt Initiantin Anita Chaaban vor rund einem Jahr. Damals erteilte die vorberatende Rechtskommission des Nationalrates der Initiative eine Absage. Die Begründung: Der ausgearbeitete Gesetzesentwurf sei nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Denn diese, so die Rechtskommission, schreibe entgegen dem Gesetzesentwurf eine alljährliche Überprüfung von Verwahrten vor.
Nationalrat sagt Ja
Heute Morgen dann die grosse Überraschung: Der Nationalrat sagt, wie bereits zwei Monate zuvor der Ständerat, entgegen der Empfehlung seiner Rechtskommission Ja zur Revision des Gesetzesentwurfes. «Ich bin wahnsinnig erleichtert und froh, dass alles endlich vorbei ist», so Anita Chaaban.
Zwar erfolgt die Revision des Gesetzes nicht vollständig übereinstimmend mit dem Initiativtext, denn: Eine Überprüfung von Verwahrten in regelmässigen Abständen ist laut EMRK Vorschrift. Deshalb wird im revidierten Artikel des Strafgesetzbuches festgehalten, dass eine eigenössische Fachkommission auf Gesuch hin oder von Amtes wegen Prüfungen vornimmt. Dabei wird es darum gehen, abzuklären, ob neue wissenschaftliche Erkenntnisse erwarten lassen, dass der Täter so behandelt werden kann, dass er für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr darstellt.
Hoffen auf Anwendungen in der Praxis
Sobald der revidierte Artikel im Gesetz verankert ist, kann er in der Praxis umgesetzt werden. Ob dies der Fall sein wird, muss sich zeigen. Anita Chaaban dazu: «Ich hoffe sehr, dass der Gesetzesartikel im Falle von extrem gefährlichen und nicht therapierbaren Tätern, wie es das Volk mit dem Ja zu Inititative wollte, auch umgesetzt wird.»



























