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Die Antenne kommt nicht

Herisau. Das Urteil, das in Zusammenhang mit der Installation einer Mobilfunkantenne auf einem Dach in der Kasernenstrasse 40 steht, ist nun rechtskräftig.

Ein Telekommunikationsunternehmen reichte einen Baugesuch bei der Gemeinde ein. Eine Mobilfunkantenne sollte auf einem Dach in der Kasernstrasse aufgestellt werden. Die Bewohner sträubten sich allerdings gegen dieses Vorhaben. Das gesundheitliche Risiko aufgrund der Strahlung wollten sie einfach nicht in Kauf nehmen. Ausschlaggebend für den Entscheid des Verwaltungsgerichtes war allerdings nicht die Strahlenbelastung, sondern baurechtliche Gründe.

Gleich nach der Einreichung des Baugesuchs der Antenne wurden die Bewohner informiert. Gegenüber der «Appenzeller Zeitung» erklärt eine Anwohnerin, dass sie trotz 500 gesammelter Unterschriften keine Chance hatte, den Bau zu stoppen. Aus diesem Grund versuchte sie sich juristisch mit dem Bauvorhaben auseinanderzusetzen.

Es wurde ein Punkt gefunden, warum die Mobilfunkantenne nicht gebaut werden dürfe. Dieser lautet: Verletzung öffentlicher-rechtlicher und insbesondere kommunaler Bauvorschriften. Die Klage durchwanderte mehrere Instanzen.

Letztendlich kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Antenne mit dem dazugehörigen Schrank die zulässige Gebäude- und Firsthöhe überschreite. Die Mobilfunkantenne dürfe aus diesem Grund nicht auf dem Dach montiert werden. Das Ende des vergangenen Jahres gefällte Urteil ist nun rechtskräftig.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 22.02.2008 - 14:21:00