Der Kanton St.Gallen regelt die öffentliche Statistik
St.Gallen. Die Regierung gibt den Entwurf für ein kantonales Statistikgesetz in die öffentliche Vernehmlassung.
Das Statistikgesetz regelt die statistischen Tätigkeiten der kantonalen Verwaltung. Es soll die statistischen Tätigkeiten optimieren und besser koordinieren, Private und Gemeinden entlasten sowie die Qualität der kantonalen Statistik sichern.
Die statistische Tätigkeit der kantonalen Verwaltung ist heute nur punktuell geregelt. Es fehlt vor allem ein Instrument, das die statistischen Tätigkeiten der verschiedenen Verwaltungsstellen koordiniert. Dadurch entstehen Doppelspurigkeiten, indem statistische Daten mehrfach erhoben werden, was sowohl bei der Verwaltung als auch bei den betroffenen auskunftspflichtigen Personen unnötigen Aufwand bewirkt. Der Entwurf für ein kantonales Statistikgesetz schlägt deshalb vor, die kantonale Statistik in einem periodisch nachgeführten Mehrjahresprogramm zu planen und durch eine kantonale Statistikstelle zu koordinieren. Zur Entlastung der auskunftspflichtigen Personen sieht das Statistikgesetz insbesondere vor, dass statistische Daten in erster Linie aus bestehenden Datensammlungen, wie etwa den Einwohnerregistern, erhoben und Direktbefragungen auf das unbedingt Notwendige beschränkt werden.
Die kantonale Statistik dient nicht nur den Bedürfnissen der Verwaltung, sondern soll auch der Öffentlichkeit statistische Informationen über Bevölkerung, Wirtschaft, Gesellschaft, Raum und Umwelt vermitteln. Der Entwurf für ein kantonales Statistikgesetz schreibt daher vor, dass die statistischen Informationen des Kantons publiziert oder auf andere Weise öffentlich zugänglich gemacht werden müssen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Informationen einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und von ihr genutzt werden können.
Statistische Tätigkeiten werden in der kantonalen Verwaltung nicht nur von spezialisierten Statistikstellen durchgeführt. Der Gesetzesentwurf stellt daher im Interesse einer einheitlichen und hohen Qualität der kantonalen Statistik auch Qualitätsanforderungen an die statistischen Tätigkeiten und Informationen auf. Im Weiteren regelt er Auskunftspflichten von Privaten und Gemeinden sowie die Abgabe von statistischen Daten an Dritte.
Da die öffentliche Statistik erhebliche Bedeutung und Einfluss auf die Meinungsbildung im demokratischen Prozess hat, wird der Entwurf für ein kantonales Statistikgesetz einem öffentlichen Vernehmlassungsverfahren unterstellt. Der Gesetzesentwurf kann unter www.statistik.sg.ch/home/statistikgesetz.html oder beim Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St.Gallen, Fachstelle für Statistik, Davidstrasse 35, 9001 St.Gallen, bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 15. August 2009.
Anpassung an die eidgenössischen Prozessgesetze
Die Regierung hat das Sicherheits- und Justizdepartement ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren zu zwei Gesetzesentwürfen durchzuführen. Der Bund hat im Straf- wie im Zivilrecht Prozessordnungen erlassen, mit denen die Verfahren gesamtschweizerisch einheitlich geregelt werden. Diese Erlasse sollen auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt werden. Die Kantone haben Ausführungsgesetze zu erlassen, in denen insbesondere die Organisation und Zuständigkeiten der Straf- und Zivilbehörden geregelt werden. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 15. September 2009.
Die eidgenössischen Räte haben eine Schweizerische Strafprozessordnung und eine Schweizerische Jugendstrafprozessordnung erlassen. Diese beiden Gesetze lösen die kantonalen Strafprozessordnungen und den Bundesstrafprozess ab. Damit werden Straftaten künftig auch in unserem Land nicht mehr nur einheitlich umschrieben, sondern auch nach denselben prozessualen Regeln verfolgt und beurteilt. Der Kanton St.Gallen hat seine Strafbehörden und das Strafverfahren in den Jahren 1998/1999 umfassend neu geordnet. Diese Neuordnung ist seit 1. Juli 2000 in Kraft. Sie hat sich bewährt und liegt ganz auf der Linie der Schweizerischen Strafprozessordnungen. Der Anpassungsbedarf ist deshalb gering. Die Verfahren gegen Jugendliche werden schon seit Jahren durch spezialisierte Jugendanwaltschaften geführt. Diese sind heute in die regionalen Untersuchungsämter eingegliedert. Neu sollen die in der Jugendstrafrechtspflege tätigen Mitarbeitenden unter eine einheitliche Führung gestellt werden. Die regionalen Amtsstellen bleiben aber unverändert bestehen.
Auch im Zivilrecht werden die kantonalen Verfahrensgesetze durch die Schweizerische Zivilprozessordnung ersetzt. Diese kann im Kanton St.Gallen ohne Änderungen bei der Gerichtsorganisation umgesetzt werden. Diese wurde im Rahmen der Justizreform angepasst. Dabei wurden die Änderungen so ausgestaltet, dass sie mit dem neuen Bundeszivilprozess in Einklang stehen. Die Stimmberechtigten haben diese Änderungen in der Volksabstimmung vom 1. Juni 2008 mit grossem Mehr angenommen.



























