Der Hund als bester Freund?
Der beste Freund des Menschen wird in der Haltung immer teurer. Im Kanton kann ohne Bewilligung nicht mehr jeder Hund herum spazieren.
Die Haltung eines Hundes ist nicht mehr so einfach wie früher. Seit dem 1. Januar wurden im Thurgau neue Vorschriften eingeführt. So ist ein Halter verpflichtet, den Hund bei einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens drei Millionen Franken abzuschliessen. Auch eine Hundeerziehung wird für eine Hund ab 15 Kilogramm Gewicht Pflicht.
Wer einen Hund besitzt der aus einer potentiell gefährlichen Hundrasse abstammt, benötigt für die Haltung und das Ausführen eine kantonale Bewilligung.
Der Grund für diese Änderungen liegt auf der Hand: «Aufgrund der zunehmenden Fälle von Hundebissen oder sogar Tötungen durch Hunde, wurden die Vorschriften verschärft», erklärt Maya Goldinger vom Sekretariat des Veterinäramtes Thurgau.



























