Der Grosse Rat verschärft die Integrationsverordnung
AI. Ausländische Eltern müssen in Innerrhoden aktiv an der schulischen Entwicklung ihrer Kinder mitarbeiten.
Der Grosse Rat verschärfte am Montag einmütig die Integrationsverordnung. Unklar blieb die Rolle der Bezirke bei der Finanzierung. allem auf zahlreiche Anträge der Ratsvizepräsidentin Vreni Kölbener hin verschärfte der Rat die von der Standeskommission (Regierung) vorgelegte Integrationsverordnung. Da über die Rolle der Bezirke bei der Finanzierung auswärtiger Integrationskurse keine klare Meinung herrschte, wird eine zweite Lesung durchgeführt. Die Integrationsverordnung stützt sich auf das von der Landsgemeinde 2009
angenommene Integrationsgesetz. Bereits da hatte Kölbener im Schulsektor für Verschärfungen gesorgt.
Sprachkompetenz
Die Integrationsverordnung legt konkrete Rechte und Pflichten der Ausländer bei der Integration fest. «Eine erfolgreiche Integration setzt die Kenntnis der deutschen Sprache voraus,» sagte Kommissionspräsident Bruno Ulmann. Ausserdem müssten sich die Ausländer in der christlich-abendländischen Kultur auskennen. Dazu sollen beispielsweise Führungen an Fronleichnam und Landsgemeinde dienen. Der Kanton sei die Anlaufstelle für die Integration. Informationsveranstaltungen seien Sache der Bezirke, hielt der Landesfähnrich
(Polizeidirektor) Melchior Looser fest. Die übrigen Kosten übernehme der Kanton. Das Integrationsgesetz sieht eine finanzielle Entflechtung vor. Die Bezirke können freiwillig Beiträge an Kurse leisten. Die Erziehungsverantwortung liege bei den Eltern, argumentierte Kölbener. Es gebe Staaten, die sich mehr um die Kinder kümmerten als in der Schweiz üblich sei. Bei Eltern, die sich nicht um ihre Kinder kümmerten, komme es in der Oberstufe regelmässig zu einer Eskalation. Der Rat hiess die Pflicht zur aktiven Mitarbeit einstimmig gut. Angenommen wurde auch ein weiterer Antrag Kölbeners, wonach es bei Verlängerungen der Aufenthaltsbewilligungen oder Einbürgerungen im Ermessen der Behörden liegt, den Integrationsgrad zu berücksichtigen. Zu weitergehenden Forderungen bezüglich Sprachkompetenzen, warnte Landammann
Carlo Schmid: «Menschen sind unterschiedlich begabt.»
Dauerbrenner «Chrees»-Verbrennen
Einmütig genehmigte der Rat die Verordnung über die Ordndungsbussen: Laut dem Übertretungsstrafgesetz, das die Landsgemeinde guthiess, sind neu Ordnungsbussen bei gewissen Delikten möglich. Dazu gehören das Nacktwandern, Littering, Lärm, grober Unfug und anstössiges Verhalten. Bisher waren beispielsweise Urinieren in der Öffentlichkeit, unbefugtes Schiessen oder nacktes Aufhalten in der Öffentlichkeit Antragsdelikte.
Strafanträge wurden nur selten gestellt. Jetzt können solche Leute sofort gebüsst werden. Sie können aber auch auf einem ordentlichen Verfahren bestehen. Nacktwandern kostet 200 Franken; wer mehr als die erlaubte Menge Pilze sammelt, zahlt 100 Franken. Wer seinen Hund trotz Leinenzwangs nicht anleint, ist 50 Franken los und wer Hundekot einfach liegen lässt, 100 Franken. Opposition gab es nur beim Verbrennen von Holzabfällen, im Dialekt «Chrees». Daran störten sich viele Waldbesitzer, wurde moniert. Das sei ein Dauerbrenner, sagt Bauherr Stefan Sutter. Laut eidgenössischer Luftreinhalteverordnung könnten Ausnahmebewilligungen erteilt werden, sofern das Holz trocken sei und wenig Rauch entstehe. Es gehe aber nicht an, ganze Talschaften einzunebeln.



























