Den Markt spielen lassen
Kommentar. Gilt es als unmenschlich, sich gegen ein Rauchverbot zu äussern? Ein Kommentar zum Rauchverbot in der Gastronomie.
Zugegeben: Es ist schwer, sich gegen ein Rauchverbot in der Gastronomie auszusprechen, ohne gleich als Unmensch dazustehen. Wenn eine Mutter in einem Leserbrief berichtet, wie ihre Kinder empfindlich auf Rauch reagieren und es der Familie daher kaum mehr möglich sei, ein Restaurant zu besuchen, so ist das natürlich traurig und der Ruf nach einem Rauchverbot spontan verständlich.
Nur: Die Situation in Restaurants liegt völlig anders als beispielsweise bei den SBB, in Schulen und in Gemeindehäusern. Es gibt keine Alternative zur Gemeindeverwaltung, wenn ich mit dem Steuerbeamten sprechen muss. Es gibt keine Alternative zur Dorfschule, wenn ich mein Kind einschulen lasse. Es gibt keine Alternative zum Zug, wenn ich ohne Auto von Bern nach Basel will. Überall dort also macht ein Rauchverbot Sinn, weil diejenigen geschützt werden müssen, die sich wohl oder übel – und nicht freiwillig – dort aufhalten.
In der Gastronomie aber spielt im Gegensatz zur öffentlichen Schule, der öffentlichen Verwaltung und dem öffentlichen Verkehr der Wettbewerb. Wenn sich eine Mutter darüber beklagt, dass sie in ganz Teufen kein Speiserestaurant kenne, das Nichtraucherräume anbiete, dann ist das zwar schade; aber daran etwas zu ändern, ist keine Aufgabe für den Gesetzgeber, sondern für die Privatwirtschaft. Wenn das Bedürfnis nach rauchfreien Restaurants so gross ist – und die Flut der Leserbriefe weist darauf hin – dann müsste es mehr als genügend findige Gastronomen geben, die ein solches Angebot schaffen.
Es kann nicht oft genug betont werden: Laut Umfragen wünscht eine Mehrheit der Bevölkerung den rauchfreien Genuss – worauf warten dann die Restaurantbetreiber? Und wieso soll man die heutigen Beizer dafür bestrafen, dass offenbar nicht genügend Kollegen den Mut zum Aufbau eines rauchfreien Betriebs haben?
Dass Menschen, die unter Rauch leiden, das schmale Angebot an rauchfreien Restaurants als negativ empfinden, ist verständlich. Es ist aber nicht wie oft behauptet eine «Einschränkung der persönlichen Freiheit». Denn es ist ja nicht so, dass der Staat die Errichtung rauchfreier Gastrobetriebe verbietet – es ist erlaubt, und wenn der Markt ein Bedürfnis darin sieht, wird er auch reagieren, und die Zahl solcher Betriebe steigt automatisch.
Es gibt keinen Grund, den heute aktiven Beizern per Gesetz den Umsatz zu beschneiden. Rauchfreie und rauchfreundliche Betriebe können friedlich nebeneinander existieren, alle sind zufrieden – und das ohne gesetzliche Einschränkungen und mit den Mitteln des Marktes. Denn dass ein Bedürfnis für Rauchfreiheit existiert, wird ja gerade im Rahmen des derzeitigen Abstimmungskampfes klar sichtbar.



























