Den Familienzulagen zugestimmt
Appenzell. Die Gesetze über die Familienzulagen und über das Geldspiel in öffenttlichen Lokalen wurden von der Landesgemeinde angenommen.
Die Landsgemeinde vom 27. April 2008 stimmte dem Gesetz über die Familienzulagen (FZG) sowie dem Gesetz über das Geldspiel in öffentlichen Lokalen (SpG) mit grossem Mehr zu. Art. 11 FZG und Art. 23 SpG regeln die Aufhebung bisherigen Rechts durch die von der Landsgemeinde beschlossenen neuen Erlasse.
Im Weiteren wurde in diesen Übergangsbestimmungen der Standeskommission die Kompetenz eingeräumt, diese beiden Artikel nach deren Vollzug aufzuheben. Die Standeskommission hat gestützt auf diese Kompetenz Art. 10 Abs. 2 und Art. 11 FZG sowie Art. 23 SpG aufgehoben. Diese Beschlüsse sind am 10. Juni 2008 in Kraft getreten.



























