Demo ohne Gesetzeslücken
Appenzell. Nach der unbewilligten Demonstration gegen Kinderschänder hat die Regierung die Bewilligungsverfahren überprüft. Das Resultat: Es bestünden keine Lücken im Gesetz.
Das teilte die Standeskommission am Dienstag aus ihren Verhandlungen mit. Der Regierende Landammann (Regierungspräsident) Bruno Koster hatte eine Überprüfung unmittelbar nach der Demonstration, die ohne Zwischenfälle verlaufen war, angekündigt.
Zuständig für eine Demonstration sei in erster Linie der Bezirksrat, heisst es in der Mitteilung der Standeskommission. Müsse jedoch von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch eine Veranstaltung ausgegangen werden, liege die Zuständigkeit beim kantonalen Justiz- und Polizeidepartement.
Die Bewilligung für die Demonstration der «Glatzen» war vom Bezirksrat Appenzell zuerst ohne Rücksprache mit dem Polizeidepartement ausgesprochen und später widerrufen worden.
Jetzt sei wieder allen klar, wie in Zukunft bei der Bewilligungen von Kundgebungen vorgegangen werden müsse, sagte Koster am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA zur Überprüfung der Praxis. Die bestehenden Regeln genügten; sie müssten nur angewendet werden.
Am 13. Oktober marschierten ungefähr 100 Skinheads durch Appenzell. Im Gedenken an die ermordete Ylenia legten sie beim Hallenbad, wo das kleine Mädchen verschleppt worden war, Blumen nieder. Ihre Kundgebung richtete sich gegen Kinderschänder.
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Demonstration verläuft friedlich, vom 13. Oktober



























