Ded Gecaj in Auslieferungshaft
St.Gallen. Ded Gecaj ist in seinem Haus in Kovoso verhaftet worden. Die St.Galler Staatsanwaltschaft beantragt seine Auslieferung an die Schweiz.
Dank guter Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz, den UNMIK Behörden im Kosovo wie auch der Bundeskriminalpolizei und der Kantonspolizei St. Gallen ist es der Staatsanwalschaft St.Gallen gelungen, Ded Gecaj am 13. August im Kosovo festnehmen zu lassen.
Die St.Galler Behörden wollen Ded Gecaj in der Schweiz zur Anklage bringen, weil einerseits die mutmasslichen Sexualdelikte gegenüber der Tochter noch nicht beurteilt sind und die Staatsanwaltschaft anderseits in Bezug auf das Tötungsdelikt an Paul Spirig von Mord und nicht bloss von Totschlag ausgeht.
Tat und Flucht in Heimatland
Ded Gecaj wird dringend verdächtigt, seine Tochter Besarta jahrelang schwer missbraucht und am 11. Januar 1999 den Lehrer seiner Tocher, den St.Galler Reallehrer Paul Spirig, erschossen zu haben. Nach der Tat konnte Ded Gecaj in sein Heimatland flüchten. Bei einer Befragung durch die dortigen Behörden hat er die Tötung des Lehrers gestanden. Jedoch machte er geltend, der Lehrer habe seine Tochter missbraucht.
Nach den bisherigen Ermittlungen der St.Galler Strafverfolgungsbehörden sind diese Ausführungen nicht zutreffend. Ded Gecaj wird vielmehr dringend verdächtigt, seine Tochter über längere Zeit selbst sexuell missbraucht und körperlich schwer misshandelt zu haben. Der Lehrer wusste von der körperlichen Misshandlung und dürfte auch den Verdacht gehabt haben, dass das Mädchen von seinem Vater sexuell missbraucht wurde. Er stand dem Kind unterstützend zu Seite.
St.Galler Strafverfahren bis heute pendent
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen hat Ded Gecaj unmittelbar nach seiner Flucht international zur Verhaftung ausgeschrieben und den Haftbefehl bis heute aufrecht erhalten. Das Strafverfahren wurde nie eingestellt und es wurde nie an die serbischen Behörden abgetreten.
Verurteilung in Serbien
Auf Initiative der serbischen Behörden hatte sich Ded Gecaj vor einem serbischen Gericht zu verantworten wegen des Tötungsdelikts. Andere Delikte wurden nicht miteinbezogen. Im Dezember 2000 wurde er verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren, kam jedoch unmittelbar nach dieser Verurteilung frei.
Diese milde Beurteilung war und ist für die St.Galler Behörden nicht akzeptierbar. Die Ausführungen des Gerichts liessen den Anschein erwecken, dass es in seiner Beweiswürdigung einseitig auf die Aussagen des Angeklagten und seiner Ehefrau abstützte. Sie stehen auch in Kontrast zur Beweiswürdigung von Schweizer Gerichten in der rechtskräftig beurteilten Strafsache gegen die Ehefrau des Verurteilten, Frau Roza Gecaj.
Auslieferung von Ded Gecaj an die Schweiz beantragt
Das Bundesamt für Justiz handelte in der Folge in einem Schriftenwechsel mit der UNMIK die Modalitäten aus, um in diesem Einzelfall die Auslieferung eines Kosovaren an die Schweiz zu ermöglichen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen stellte im Dezember 2005 den Antrag auf Auslieferung von Ded Gecaj an die Schweiz. Dieser konnte sich aber bis heute einem Auslieferungsverfahren entziehen, indem er anfangs Mai 2006 untertauchte.



























