Cyberkriminalität über die Grenzen hinweg bekämpfen

TG. Die Schweiz soll sich verstärkt für die grenzüberschreitende Bekämpfung der Computer- und Internetkriminalität einsetzen.

Zu diesem Zweck muss die Schweiz die Europaratskonvention über die sogenannte Cyberkriminalität umsetzen. In seiner Vernehmlassungsantwort an das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement begrüsst der Regierungsrat des Kantons Thurgau dieses Vorgehen.

Die Europaratskonvention über die Cyberkriminalität ist das erste internationale Übereinkommen zur Bekämpfung von Computer- und Internetkriminalität. Zum Zweck der Harmonisierung des Strafrechts verpflichtet das Übereinkommen die Vertragsstaaten unter anderem, Computerbetrug, Datendiebstahl, Fälschung von Dokumenten mit Hilfe eines Computers oder das Eindringen in ein geschütztes Computersystem unter Strafe zu stellen. Die Vertragsstaaten müssen zudem Kinderpornografie sowie die Verletzung von Urheberrechten im Internet bestrafen.

Die Konvention will ausserdem sicherstellen, dass die Untersuchungsbehörden rasch auf elektronisch bearbeitete Daten zugreifen können, damit diese im Laufe des Verfahrens nicht verfälscht oder vernichtet werden.

Schliesslich will die Konvention eine schnelle, wirksame und umfassende Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten gewährleisten. Das schweizerische Strafrecht erfüllt die Anforderungen der Konvention bereits weitgehend. Beim Straftatbestand des unbefugten Eindringens in eine Datenverarbeitungsanlage («Hacking», Art. 143bis des Strafgesetzbuches) wird eine Ausweitung der Strafbarkeit vorgeschlagen.

Der Regierungsrat ist mit der vorgeschlagenen Genehmigung des Übereinkommens des Europarates über die Cyberkriminalität sowie mit den Entwürfen für eine Revision des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Rechtshilfegesetzes einverstanden.

Thurgau / 20.05.2009 - 12:17:23
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