CVP: mit Gesetzesentwurf über das Einwohnerregister einverstanden
Die CVP Thurgau ist über die Harmonisierung der Einwohnerregister einverstanden.
Die CVP Thurgau veröffentlicht ein Communiqué zur Vernehmlassungsantwort. Es folgt wortgetreu:
«Die CVP Thurgau ist mit der, aufgrund des neuen Bundesgesetzes über die Harmonisierung der Einwohnerregister notwendigen, kantonalen Regelung der entsprechenden Punkte grundsätzlich einverstanden und begrüsst diese in ihrer Stellungnahme an den Regierungsrat.
Um Konflikte und unklare Zuständigkeiten zu vermeiden, schlagen wir vor, das Einwohnerregister einem Departement zuzuteilen (anstelle der vorgesehenen drei Departemente für Teilbereiche).
Betreffend Meldepflicht ist nicht geregelt, mit welchen Dokumenten die Meldung beim Einwohneramt zu erfolgen hat. Im Gesetz soll deshalb festgehalten werden, dass diese Dokumente der Heimatschein (Hauptwohnsitz) und der Heimatschein (Nebenwohnsitz) sind. In der Praxis haben sich diese bisher bewährt und die Abgabe des Heimatscheins am Hauptwohnsitz bietet eine gewisse Gewähr, dass nur ein Hauptwohnsitz begründet wird.
Die notwendigen Daten sollen durch das Einwohneramt nebst den Kirchgemeinden auch an die Schulgemeinden mitgeteilt werden, damit diese eine klare und sichere Schülerverwaltung führen können.
Gemäss Vorgabe des Bundes muss die Bereinigung der Register bis spätestens Ende 2009 erfolgen. Da für die Umsetzung sehr wenig Zeit bleibt, ist unbedingt erforderlich, dass das Gesetz über das Einwohnerwesen wie vorgeschlagen spätestens am 1. April 2009 in Kraft gesetzt wird.»



























