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CVP für Strassengesetz mit Wachstumsförderung

AR. Die CVP Appenzell Ausserrhoden begrüsst die Vorlage des Regierungsrates für ein neues Strassengesetz, das auch für Gemeindestrassen gelten soll.

Folgende Meldung stammt wortwörtlich von der CVP Appenzell Ausserrhoden.

Sie fordert in ihrer Vernehmlassung schnellere Verfahren, eine weiter gehende Harmonisierung der Strassenklassen und die Abschaffung der staatspolitisch fragwürdigen Landes-, Bau- und Strassenkommission. Zudem sollen nach dem Willen der CVP mit dem neuen Strassengesetz weitere finanzielle Verstrickungen zwischen Kanton und Gemeinden entflochten werden. Die Basis für einen schlanken, gut funktionierenden Staat wird in Gesetzen gelegt, so auch im Strassengesetz.

Mit dem neuen Strassengesetz wird der Kanton Appenzell Ausserrhoden für Bauherrschaften und Investoren im Immobilienbereich attraktiver und überschaubarer. Unabhängig davon können historisch gewachsene und beliebte Institute wie Flurgenossenschaften und Korporationen erhalten bleiben. Sie sind Ausdruck einer auf Selbstverantwortung ausgerichteten Gesellschaft.

Strassenklassen und Begriffe harmonisieren
Bauwillige und Investoren sind darauf angewiesen, dass wenigstens in allen Gemeinden eines Kantons gleiche Regelungen gelten. Deshalb fordert die CVP, dass anstelle einer Kompetenzerteilung an die Gemeinden für eine detailliertere Strassenklassierung diese vom Kanton für alle Gemeinden verbindlich festgelegt wird. Begriffe und Verfahren aus dem Erschliessungsrecht im Bau- und Strassengesetz sollen harmonisiert und möglichst nur in einem Gesetz dargestellt werden.

Verfahren klar strukturieren
Das Strassengesetz ist in weiten Teilen ein Verfahrensgesetz, das aber die Rechtsstellung von Grundeigentümern wesentlich beeinflusst. Die CVP fordert, dass das Planverfahren für neue Strassen auch für die im Gesetz vorgesehene erstmalige Einteilung einer Strasse gilt. Hingegen genügt nach Meinung der CVP eine Auflagefrist von 20 Tagen (wie bei Baugesuchen). Der Regierungsrat möchte eine Frist von 30 Tagen.

LBK widerspricht Gewaltentrennung
Die Landes- Bau- und Strassenkommission (LBK) wird aus dem Direktor des Departements Bau und Umwelt (DBU) und vier Mitgliedern des Kantonsrates gebildet. Sie entscheidet insbesondere über Strassenprojekte zuhanden des Regierungsrats und über die Vergabe von Projektierungs- und Bauarbeiten. Sie nimmt damit klar Exekutivaufgaben wahr. Dies bedeutet eine staatspolitisch fragwürdige Vermischung von Legislativ- und Exekutivaufgaben und führt die Gewaltentrennung ad absurdum. Die CVP fordert, auch im Interesse eines schlanken Staates, künftig auf die LBK zu verzichten.

Wer zahlt, befiehlt
Das neue Strassengesetz bietet die Möglichkeit, finanzielle Verstrickungen zwischen Kanton und Gemeinden zu entflechten. Die CVP will, dass der Kanton die Kosten für Kantonsstrassen und die Gemeinden die Kosten für die Gemeindestrassen tragen. Dies soll insbesondere für Signale, Markierungen und grundbuchamtliche Bereinigungen gelten. Beiträge von Gemeinden an Kantonsstrassen innerorts bleiben aufgrund der Interessenlage bestehen.

Demokratie erhalten
Die CVP hinterfragt Bestimmungen im Strassengesetz, welche die demokratischen Rechte der Stimmbürger einschränken können. So soll nach dem Willen des Regierungsrates in den Rechnungen der Gemeinden das Strassenwesen in einer eigenwirtschaftlichen «Spezialfinanzierung» geführt werden, obschon diese nicht mit einer Gebührengrundlage begründet ist. Die CVP fordert vom Regierungsrat Beispiele, wann Kosten für den vorsorglichen Landerwerb für Strassenland gebundene Ausgaben sind und damit dem Einflussbereich der Stimmbürgerschaft entzogen bleiben.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 11.08.2008 - 11:06:00