CVP AR: «Integrationskonzept muss nachgebessert werden»
Herisau/AR. Die CVP AR äussert sich in folgender Medienmitteilung zum kantonalen Integrationskonzept.
Die Medienmitteiulung im Wortlaut:
Die CVP AR steht dem Integrationsgedanken positiv gegenüber. Wenn die Integrationsziele erreicht werden sollen, müssen dazu sowohl die Ausländerinnen und Ausländer als auch die Schweizerinnen und Schweizer einen konkreten und konstruktiven Beitrag leisten. Gerade weil es sich um ein sensibles Thema handelt, sind präzise, zutreffende und eindeutige Aussagen nötig. Dieser Anforderung wird das kantonale Integrationskonzept nicht gerecht. Es muss inhaltlich, sprachlich und darstellerisch erheblich nachgebessert werden.
Der kantonale Konzeptentwurf, welchen der Bund aufgrund der revidierten Ausländergesetzgebung von den Kantonen fordert, wirkt über weite Strecken unausgegoren und undifferenziert. Es ist einigermassen erstaunlich, dass der Regierungsrat als Kollegialbehörde diesen Entwurf für die Vernehmlassung frei gab.
Der Bericht hält fest, dass es hinsichtlich der Integration im Alltagsleben kaum nennenswerte Schwierigkeiten gebe. Diese Feststellung ist zu optimistisch und gar etwas blauäugig, und sie steht in einem deutlichen Gegensatz zu vielen Meldungen in den Medien über negative Vorkommnisse mit ausländischen Personen und den damit verbundenen Ängsten in weiten Kreisen der einheimischen Bevölkerung. Wir verlangen, dass in diese Analyse auch die konkreten Erfahrungen der Kantonspolizei und der Strafbehörden einfliessen.
Die im Bericht vorgesehenen Integrationsmassnahmen sind für weniger als 10 Prozent der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung verpflichtend, während über 90 Prozent der ausländischen Wohnbevölkerung aufgrund ihres ausländerrechtlichen Status davon ausgenommen sind. Diese Situation ist mit Blick auf eine möglichst umfassende Integration unbefriedigend und muss deshalb verbessert werden.
Die Gemeinden und Kantonalkirchen sind eingeladen, den Integrationsprozess aktiv zu unterstützen. In dieser Liste fehlen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche den ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern viel näher stehen.
Der Bericht teilt die Integrationsaufgaben zwischen dem Kanton und den 20 Gemeinden auf. Wir sind aber der festen Meinung, dass die Integrationsangebote zu 100 Prozent vom Kanton bereitgestellt und finanziert werden müssen. Es ist nicht professionell und effizient, wenn hier 20 Gemeinden mit teils unterschiedlichen Integrationsangeboten in Erscheinung treten.
Im Anschluss an die Überarbeitung der Vorlage ist diese nochmals in die Vernehmlassung zu geben. Die politische und gesellschaftliche Brisanz des Themas untermauert diese Forderung.



























