• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Crans-Montana VS – Polizeiintervention wegen nicht genehmigter Veranstaltung

Am 12.09.2020 um 08.30 Uhr wurde die Einsatzzentrale der Kantonspolizei von einer Drittperson über eine Veranstaltung oberhalb von Crans-Montana informiert. Etwa 100 Personen waren vor Ort anwesend und hörten in grosser Lautstärke Musik.

Von den Gemeindebehörden wurde den Anwesenden ein Ultimatum gestellt, das Gelände bis am Mittag zu verlassen. Das Ultimatum wurde den Anwesenden von der Gemeindepolizei von Crans-Montana ebenfalls mitgeteilt. Angesichts der Nichteinhaltung dieser Anordnungen ersuchte die Gemeindebehörde die Kantonspolizei, die derzeit vor Ort ist, die Situation zu regeln.

Die Gemeindebehörden bestätigten, dass keine Genehmigung für ein solches Treffen erteilt worden sei. Nach der Feststellung der Identität, wurden die Organisatoren aufgefordert, die Räumlichkeiten bis am Mittag zu verlassen.

Da die Frist nicht eingehalten wurde, teilte die Gemeindepolizei von Crans-Montana den Organisatoren schriftlich mit, die Veranstaltung sofort abzubrechen und das Gelände zu verlassen. Da den Anordnungen erneut keine Folge geleistet wurde, ist die Kantonspolizei derzeit auf Ersuchen der Gemeindebehörde vor Ort, um die Veranstaltung aufzulösen.

Die Personen, die gegen die Anordnungen verstossen, werden bei der zuständigen Behörde verzeigt.

UPDATE um 21:20 Uhr
Innerhalb einer Stunde konnte die Veranstaltung aufgelöst werden. Es wurden mehrere Personen verzeigt.
Die Kantonspolizei schritt rasch ein. Die Teilnehmer folgten den Befehlen der anwesenden Agenten, versorgten das mitgebrachte Material und verliessen die Örtlichkeit.

Der Organisator wurde bei den Gemeindebehörden angezeigt, weil er die Veranstaltung ohne die erforderliche Genehmigung organisiert hatte. Darüber hinaus werden mehrere Teilnehmer wegen Vergehen im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz angezeigt.

Kapo VS

Genferseeregion / 12.09.2020 - 20:21:01