Coronavirus: Die Kantonspolizei Wallis erinnert an die Verordnung

Der Artikel 7c der Verordnung 2 COVID-19 beinhaltet das Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum:

1 Menschenansammlungen von mehr als 5 Personen im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen, sind verboten.

2 Bei Versammlungen von bis zu 5 Personen ist gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.

3 Die Polizei und weitere durch die Kantone ermächtigte Vollzugsorgane sorgen für die Einhaltung der Vorgaben im öffentlichen Raum.

Wallis / 23.03.2020 - 15:47:58
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