
CO2-Emissionen um fünf Prozent senken
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden eröffnet das Vernehmlassungsverfahren zum Energiekonzept und zum Massnahmenplan Luftreinhaltung.
Da sich die beiden Berichte inhaltlich teilweise überschneiden, werden sie zusammen in die Vernehmlassung geschickt. Bis zum 13. Juni 2008 können sich Parteien, Gemeinden und Verbände sowie weitere interessierte Kreise dazu äussern.
Das Energiegesetz sowie das Umwelt- und Gewässerschutzgesetz von Appenzell Ausserrhoden verpflichtet den Regierungsrat, die Energiepolitik zu planen und Massnahmen zu einer Verbesserung der Luftqualität zu treffen. Dafür hat bis anhin das Aktionsprogramm Energie aus dem Jahr 1999 sowie der Massnahmenplan Luftreinhaltung aus dem Jahre 1994 gedient. Nun soll ein neues Energiekonzept das Aktionsprogramm Energie ablösen und der Massnahmenplan Luftreinhaltung den veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden.
Ziele bis 2015
Basierend auf den energiepolitischen Zielen des Bundes sind im neuen kantonalen Energiekonzept verschiedene Ziele für die Jahre 2008 bis 2015 formuliert. So soll zum Beispiel der Verbrauch fossiler Energien im Verkehr und die zugehörigen CO2-Emmissionen um fünf Prozent gesenkt werden. Oder der Verbrauch von Elektrizität: Dieser soll nicht mehr als fünf Prozent steigen. Zum Erreichen der Ziele sind im neuen Konzept 18 Massnahmen skizziert, die auf fünf Schwerpunkten beruhen: «Wärmeschutz und Einsatz erneuerbarer Energien bei bestehenden Bauten», «Nutzung von erneuerbaren Energien», «Beratung/Information/Aus- und Weiterbildung», „Zusammenarbeit mit Akteuren der Energiepolitik“ sowie «kantonale Vorbildwirkung».
Luftqualität besser
Der Massnahmenplan Luftreinhaltung wird gleichzeitig in die Vernehmlassung geschickt, da er sich inhaltlich teilweise mit dem Energiekonzept überschneidet. So zum Beispiel in den Bereichen Mobilitätsmanagement, Holzenergienutzung oder sparsamer Energieeinsatz. Der überarbeitete Massnahmeplan Luftreinhaltung soll als Grundlage dienen, um weiterhin geeignete Lösungen zur Verbesserung der Luftqualität zu suchen und umzusetzen.
Seit dem Erlass des ersten Massnahmenplans im Jahr 1994 hat sich die Luftqualität zwar verbessert; die Luftreinhalteziele wurden bis heute aber nicht ganz erreicht. Die Handlungsfelder wurden deshalb überprüft und die Schwerpunkte im Massnahmenplan neu skizziert. Dies sind beispielsweise die Reduktion der Feinstaub- und der Stickoxid-Emissionen oder die Minderung der Ammoniak-Verluste in der landwirtschaftlichen Tierhaltung.