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Chur GR: Zum Tag des „Weissen Stockes“ (TWS) vom 15. Oktober 2021


Die Stadtpolizei Chur und der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband, Sektion Graubünden, haben gemeinsam einen Sensibilisierungstag zum Thema „Weisser Stock bedeutet Stopp“ durchgeführt.

Blinde und sehbehinderte Personen mit dem „Weissen Stock“ (Langstock, Signalstock oder Gehstock) haben bei der Strassenüberquerung gemäss dem Strassenverkehrsgesetz immer Vortritt. Der senkrechte weisse Stock ist mit einer roten Ampel gleichzustellen. Dies gilt für sämtliche Fahrzeuge inklusive Fahrräder und Trottinetts. Den Verkehrsteilnehmenden ist diese Verkehrsregel leider nur wenig bekannt. Deshalb ist es dem Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband ein grosses Anliegen die sehenden Mitmenschen darauf aufmerksam zu machen.

Wichtiger Hinweis an die Fahrzeuglenkenden

An die Fahrzeuglenkenden: Bitte immer möglichst lange anhalten bis die sehbehinderte oder blinde Person die Strasse überquert hat, den Motor nicht ausschalten, nicht hupen oder winken. Ein stehendes Auto mit laufendem Motor dient zur Orientierung, hupen ist ein Warnsignal und kann deshalb falsch gedeutet werden. Wenn die sehbehinderte / blinde Person den Kopf zum Fahrer dreht, wird dies oft als Blickkontakt aufgefasst. Dies ist nicht so. Das Drehen des Kopfes dient der Geräuschwahrnehmung.

Der Sensibilisierungstag fand am Freitag, 15. Oktober 2021, von 09.00 bis 11.00 Uhr, im Zentrum von Chur statt. Die ganze Aktion wurde vom Lions Club Chur Kora sowie der Stadtpolizei Chur unterstützt.

Ansprechpersonen: Schweiz. Blinden- und Sehbehindertenverband, Sektion Graubünden, Arno Tschudi, Präsident, oder Claudia Tschudi, Interessenvertreterin hindernisfreier Zugang, Tel. 078 691 83 73 oder claudia.tschudi@sbv-fsa.ch

oder

Stadtpolizei Chur: Roland Hemmi, Polizeikommandant-Stv., Tel. 081 254 53 00 oder roland.hemmi@chur.ch

Quelle: Stadtpolizei Chur
Titelbild: Symbolbild © SevenMaps – shutterstock.com


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GraubündenGraubünden / 15.10.2021 - 13:45:11