Chemikalienregelungen sollen an das EU-Recht angepasst werden
TG. Der Regierungsrat ist einverstanden mit den Anpassungen von Chemikalienregelungen an das EU-Recht.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die Anpassung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) des Bundes an die entsprechenden europäischen Bestimmungen. Das schreibt er in seiner Vernehmlassung zuhanden des Bundes.
In der EU sind verschiedene Rahmenbedingungen für die Abgabe und Verwendung von Chemikalien geändert worden, so für Batterien, die Cadmium enthalten, und für perfluorierte Octylsulfonate, die früher zum Beispiel
als Imprägniermittel verwendet wurden. Die Schweizer Bestimmungen sollen denjenigen der EU angeglichen werden. Neu sollen zudem bestimmte teerhaltige Produkte verboten werden. Die ChemRRV enthält zu rund 30
Stoffen und Produktegruppen Einschränkungen und Verbote. Die entsprechenden europäischen Bestimmungen sind in zehn Erlassen geregelt.
Einige dieser Erlasse haben Änderungen erfahren. Mit der Anpassung der Chemikalienregelungen an das EU-Recht ist der Regierungsrat einverstanden. Er schreibt in seiner Vernehmlassung an das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), dass die europäischen Regelungen möglichst zeitgleich auch in der Schweiz zur Anwendung kommen sollen. Damit würden einerseits Handelshemmnisse abgebaut und andererseits der Vertrieb von Produkten in der Schweiz verhindert, die in der EU nicht mehr verkehrsfähig seien.
Nicht einverstanden ist der Regierungsrat mit einem weitreichenden Verbot der Heissverarbeitung von teerhaltigen Belägen. Er lehnt ein solches Verbot entschieden ab, da es seiner Meinung nach nicht vollzugstauglich ist und zudem einer nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung widerspricht.



























