Chancen wahren
AI. Die Standeskommission äussert sich zum zweiten Verordnungspaket für die Umsetzung der Agrarpolitik 2011.
Die Standeskommission ist erfreut, dass die Grundelemente Verkäsungs- und Siloverzichtszulage aufgrund der parlamentarischen Beratungen beibehalten werden. Sie vertritt klar die Ansicht, dass die Nahrungsmittelproduktion in der Schweiz nicht weiter geschwächt werden darf und durch Kontinuität und eine zuverlässige Politik gestärkt werden muss. Die Rahmenbedingungen sind nach Ansicht der Standeskommission so auszugestalten, dass auch im Berggebiet die produzierende Landwirtschaft weiterhin eine Chance haben kann.
Ausserdem ist es der Standeskommission ein grosses Anliegen, dass der Einkommensrückstand der Berglandwirtschaft im Vergleich zur Tallandwirtschaft nicht noch mehr anwächst. Neben der Herstellung landwirtschaftlicher Produkte leistet die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Vielfalt im Berggebiet und trägt wesentlich zum sozialen Zusammenhalt bei.
Finanzen
Die Berechnungen, die aufgrund der Zahlungsrahmen zu den einzelnen Beiträgen geführt haben, sind der Standeskommission nicht im Einzelnen bekannt. Die Standeskommission ist aber enttäuscht, dass bereits für das Jahr 2009 für die Landwirtschaft weniger Mittel vorgesehen sind als das Parlament im Rahmen seiner Beratungen bewilligt hat. Die Landwirtschaft steht unvermindert einem raschen Wandel gegenüber. Dennoch wird das Versprechen, Kontinuität in die Agrarpolitik zu bringen, nach wie vor nicht eingehalten. Insbesondere das Berggebiet hat Aufgaben zu erfüllen, welche mit den vorgeschlagenen Änderungen gefährdet sind. Die Standeskommission verlangt, dass das Budget 2009 für die Landwirtschaft angepasst wird, so dass die vom Parlament gesprochenen Mittel ausgeschöpft werden.
Für die Standeskommission ist zudem eine Verschiebung der Mittel vom Berg- ins Talgebiet inakzeptabel. Die Standeskommission ist zwar mit der Beitragshöhe beim Flächenbeitrag einverstanden. Die Einführung der Förderlimite für die Beiträge unter erschwerten Produktionsbedingungen (TEP-Beiträge) sowie der Verzicht auf Kürzung der Direktzahlungen bei Grossbetrieben über 100 Hektaren können jedoch nicht mitgetragen werden.
Unter der Bedingung, dass für bestehende Betriebe eine Bestandesgarantie eingeführt wird, befürwortet die Standeskommission eine Erhöhung der Eintretenslimite für den Erhalt von Direktzahlungen. Der Milchkuhbeitrag wird begrüsst, jedoch ist für die Milchkühe ohne Verkehrsmilchproduktion zwingend eine Besitzstandsgarantie einzuführen, ansonsten die Produktionsrichtung der bäuerlichen Kälbermast erneut massive Einkommenseinbussen erleidet. Die Standeskommission kann dem Verordnungspaket nur zustimmen, wenn die Anliegen der produzierenden Berglandwirtschaft berücksichtigt und die erwähnten Änderungen aufgenommen werden.



























