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Chance für Kanton und Gemeinden

AR. Die Regierung hat heute über den neuen Finanzausgleich und die Aufgabenteilung Bund, Kantonen und Gemeinden informiert. AR wird mit 6 Millionen entlastet, rund die Hälfte geht an die Gemeinden.

Das Schweizer Stimmvolk hat am 28. November 2004 den Bundesbeschluss zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) mit grosser Mehrheit angenommen. Die NFA soll gesamtschweizerisch am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Die Kantone sind deshalb gefordert, die gesetzgeberischen Umsetzungsarbeiten bis Ende 2007 abzuschliessen.

Starke Kantone entlasten schwache
Die Reform des ineffizienten und sehr komplizierten Finanzausgleichssystems soll zusammen mit einer umfassenden Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen die in den letzten Jahren verloren gegangene Substanz des schweizerischen Föderalismus wieder stärken. «Die Zielsetzung der NFA beruht grundsätzlich auf einer für den Bund und die Gesamtheit der Kantone haushaltsneutralen Umsetzung», erklärt Fredi Lämmler, NFA/KFA-Projektleiter, an der heutigen Medienkonferenz, die Materie. Ressourcenstarke Kantone jedoch würden stärker belastet, ressourcenschwache Kantone entsprechend entlastet.
6 Millionen für Ausserrhoden
«In diesem Zusammenhang soll Appenzell Ausserrhoden durch die NFA um voraussichtlich rund 6 Millionen entlastet werden», ergänzt der Ausserrhoder Finanzminister Köbi Frei. Im Vergleich mit den meisten anderen Ostschweizer Kantonen falle diese Entlastung allerdings unterdurchschnittlich aus.
Finanzströme entflechten
Die NFA tangiert auch Aufgabenbereiche, in die Ausserrhoder Gemeinden involviert sind. Ohne Änderung der innerkantonalen Lastenverteilschlüssel würden die Gemeinden trotz der erwähnten Nettoentlastung des Kanton von 6 Millionen mit rund 2 Millionen belastet und der Kanton im gleichen Umfang zusätzlich entlastet. «Darum haben wir uns zum Ziel gesetzt, auch die Finanzströme und Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden zu entflechten und die NFA mit einer kantonalen Finanzausgleichs- und Aufgabenentflechtung (KFA) zu ergänzen», erklärt Frei.

Mehrbelastungen mildern
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass die Hälfte der Entlastung aus der NFA (voraussichtlich 3 Milionen) in die Optimierung der Aufgabenteilung Kanton/Gemeinden investiert wird. Dieser Betrag kommt der Gesamtheit der Gemeinden zugute. Ein auf vier Jahre befristeter Härteausgleich soll dafür sorgen, dass Mehrbelastungen aus der NFA sowie aus NGG und Steuergesetzrevision gemildert oder ausgeglichen werden.

Die beim Kanton verbleibende Hälfte der NFA-Entlastung soll zu zwei Dritteln der Staatsstrassenrechnung zu gute kommen. Ein grosser Teil davon soll in die Sicherung von Bahnübergängen investiert werden. Rund 1 Million steht für weitere Aufgaben zur Verfügung, die dem Kanton aus der NFA erwachsen, z.B. in den Bereichen: IV, Heimstätten, Sonderschulen etc. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die NFA/KFA-Vorlage, die er zu Handen des Kantonsrats verabschiedet hat, einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung von Kanton und Gemeinden leisten wird.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 07.03.2007 - 16:01:00