Büros der technischen Werke ziehen nach Eschlikon
Eschlikon/TG. Die Technischen Werke und das Kinder- und Jugendnetz ziehen nach Eschlikon und die Sanierungsfrist für die Schiessanlagen wurden verlängert.
Durch den Wegzug des Vormundschaftssekretariates nach Sirnach sind im Gemeindehaus Eschlikon Büroräume frei geworden. Der Gemeinderat hat diesen Wechsel zum Anlass genommen und die Nutzung der Gemeinderäumlichkeiten grundsätzlich überprüft.
Aus Gründen der Koordination, des Personaleinsatzes und für den einfacheren Einsatz der Technischen Hilfsmittel wurde beschlossen, mit den Büros der Technischen Werke per 1. Juli vom Gemeindehaus Wallenwil nach Eschlikon zu wechseln. Die frei werdenden Büros im Gemeindehaus Wallenwil sollen künftig durch das Kinder- und Jugendnetz genutzt werden, für welches bisher Büros fremd gemietet werden mussten.
Ebenfalls in den Büros in Wallenwil wird die Mütter- und Väterberatung künftige ihre Angebote anbieten. Mit der Nutzung von Räumlichkeiten zusammen mit dem KJN können nach Ansicht des Gemeinderates gute Synergien genutzt werden. Die Stellenleitung hat dadurch die Möglichkeit, mit Eltern von Kleinkindern direkt in Kontakt zu kommen.
Mit diesen Wechseln möchte der Gemeinderat die bestehende Infrastruktur optimaler nutzen. Einen Verkauf des Gemeindehauses Wallenwil lehnte er mit Blick auf die bestehenden Bedürfnisse klar ab.
Schiessbetrieb auf den Eschliker Schiessanlagen 2009
Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat der Verlängerung der Sanierungsfrist für die Schiessanlagen zugestimmt. Mit den neuen Regelungen wird die vielfach als zu kurz kritisierte und mittlerweile abgelaufene Frist markant verlängert. Dies ermöglicht es den Gemeinden und Schützenvereinen, die erforderlichen Sanierungen mittelfristig zu planen und zu koordinieren.
Nachdem die Realisierung der Indoor-Schiessanlage in Münchwilen nach wie vor noch nicht steht, schafft die Fristverlängerung ausserdem Raum für die weiteren Planungen. Für die Gemeinde Eschlikon bedeutet dies, dass mindestens in der Schiessaison 2009 nochmals auf beiden Anlagen geschossen wird.
Der Gemeinderat möchte die Zeit nutzen, unabhängig von der Indooranlage die Zukunft des Schiesswesens in Eschlikon zu planen.
Gemeindebeitrag Sanierung Sirnachacherstrasse-Ost
Gemäss § 23 Abs. zwei des Gesetzes über Strassen und Wege fallen Belagsanierungen mit Ausnahme der Deckschicht unter den Bau, an denen die Gemeinden innerhalb der Bauzone beitragspflichtig sind.
Gestützt auf diese gesetzlichen Bestimmungen hat sich die Gemeinde mit 48‘500 Franken an der Sanierung der Sirnacherstrasse-Ost zu beteiligen.



























