Bürgerheim- und «Torfnest»-Tarife angepasst
Appenzell/AI. Die Standeskommission hat sich mit den Tarifen für das Jahr 2010 im Bürgerheim Appenzell und im Altersheim Torfnest, Oberegg, sowie mit dem Leistungsvertrag mit der Pro Senectute Appenzell I.Rh. befasst und Anpassungen beschlossen.
(Rk) Das Bürgerheim Appenzell figuriert auf der neuen Pflegeheimliste, die seit Mitte Oktober 2009 rechtskräftig ist. Da das Bürgerheim überdies dem Tarifvertrag zwischen dem Heimverband curaviva und santésuisse beigetreten ist, werden die Pflegeleistungen des Bürgerheims ab 1. Januar 2010 ebenfalls mit den Krankenversicherern abgerechnet werden können. Die Pflege- und Betreuungstaxen wurden in den letzten Jahren in Anbetracht der fehlenden Rückerstattung durch die Krankenversicherer bewusst tief gehalten.
Für das Jahr 2010 werden nun die Pflege- und Betreuungskosten des Bürgerheims Appenzell um den neu hinzukommenden Beitrag der Krankenversicherer erhöht. Während damit für die Bewohner des Bürgerheims der Preis unverändert bleibt, kann mit den höheren Pflege- und Betreuungstaxen eine Annäherung an die effektiven Kosten erzielt werden. Die Taxen für die Hotellerie im Bürgerheim Appenzell bleiben gegenüber den Tarifen 2009 unverändert.
Altersheim Torfnest, Oberegg
Auf das Jahr 2010 werden die Hotellerietaxen des Altersheimes Torfnest in Oberegg um Fr. 2.– pro Tag angehoben. Demgegenüber beträgt die Erhöhung der Taxen für Pflege und Betreuung je nach Bedarfsstufe zwischen Fr. 1.– und Fr. 6.– pro Tag. Diese Anpassung rechtfertigt sich, da der Hauptanteil der Personalkosten im sehr personalintensiven Bereich Pflege und Betreuung anfällt. Zudem sind diese Taxen nicht höher als die durchschnittlichen Taxen vergleichbarer Heime nach Abzug der Krankenversicherungsrückerstattungen. Auch mit den beschlossenen Aufschlägen bleibt das Altersheim Torfnest im Vergleich zu anderen Heimen weiterhin günstiger.
Die Standeskommission hat die von der Heimkommission beantragten Tarife 2010 im Altersheim Torfnest genehmigt.
Vertrag mit Pro Senectute
Die im Jahre 2004 mit der Pro Senectute Appenzell I.Rh. getroffene Leistungsvereinbarung regelt neben einem jährlichen Pauschalbeitrag an die Geschäfts- und Beratungsstelle den Beitrag des Kantons an den Mahlzeitendienst und den Beitrag an das Tageszentrum im Altersheim Gontenbad. Nach Anpassungen der Leistungsvereinbarung bereits zu Beginn der Jahre 2006 und 2008 hat die Standeskommission auf Antrag des Gesundheits- und Sozialdepartements einer Erhöhung des Beitrages des Kantons an den Mahlzeitendienst von bisher Fr. 2.50 auf Fr. 2.70 pro Mahlzeit zugestimmt. Mit dieser Erhöhung wird sichergestellt, dass die Mahlzeiten im Bezirk Oberegg weiterhin wie im Gebiet des inneren Landesteils zum Preis von Fr. 14.– angeboten werden können. Im Weiteren hat das Altersheim Gontenbad seine Preise für die Benutzung der Räume sowie die Verpflegung des Tageszentrums erhöht. Deshalb wird der Beitrag des Kantons an das durch die Pro Senectute Appenzell I.Rh. geführte Tageszentrum im Altersheim Gontenbad von Fr. 65.– auf Fr. 70.– pro Belegungstag angehoben. Es erscheint der Standeskommission richtig, dass Familien, die ihre älteren Familienangehörigen zuhause betreuen, für die tageweise Unterbringung der betreuungsbedürftigen Angehörigen eine Entlastung erfahren können.
Das Gesundheits- und Sozialdepartement ist zur entsprechenden Anpassung des Anhangs der Leistungsvereinbarung mit der Pro Senectute Appenzell I.Rh. ermächtigt worden.



























