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Bundesrat will breite Diskussion zum Schutz vor Hassrede und Desinformation


Die Notwendigkeit, die Bevölkerung vor Hassrede und Desinformation im Internet zu schützen, erfordert auch in der Schweiz eine breite Diskussion.

Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, ihm bis Ende 2022 in einem Aussprachepapier aufzuzeigen, ob und wie Kommunikationsplattformen reguliert werden könnten. Dies auch mit Blick auf die Stärkung der Nutzerrechte und den Umgang mit intransparenten Geschäftspraktiken. Er stützt sich dabei auf einen Bericht des BAKOM zu den Chancen und Risiken von Facebook, Youtube und Google.

Kommunikationsplattformen wie Suchmaschinen (z.B. Google), soziale Netzwerkplattformen (z.B. Facebook) oder Multimedia-Plattformen (z.B. YouTube) werden in der Schweiz von grossen Teilen der Bevölkerung genutzt und gewinnen zunehmend an Bedeutung für die Meinungsbildung. Im Unterschied zu den traditionellen Medien gelten für diese Plattformen keine journalistischen Standards. Eine Verpflichtung z.B. zur Wahrhaftigkeit der Inhalte besteht nicht. Befragungen zufolge befürchtet die Bevölkerung in der Schweiz in den sozialen Netzwerken und auf Videoportalen mehr Falschnachrichten vorgesetzt zu bekommen.

Anders als in Europa und in den USA bestehen in der Schweiz bislang keine Pläne für die Betreiber der Plattformen (Intermediäre) spezifische gesetzliche Regelungen zu Hassrede, Falschinformationen, Intransparenz und Nutzerrechte zu erlassen. Verschiedene vom BAKOM in Auftrag gegebene Studien kommen zum Schluss, dass die Bevölkerung auf einen effektiven Schutz vor illegaler Hassrede und Desinformation Anspruch hat, und dass die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer auch gegenüber den Plattformen besser geschützt werden müssen. Vor diesem Hintergrund ist in der Schweiz eine breite Diskussion zur Frage der gesellschaftlichen Einbindung und Governance von Intermediären notwendig.

Anders als in Europa und in den USA bestehen in der Schweiz bislang keine Pläne für die Betreiber der Plattformen (Intermediäre) spezifische gesetzliche Regelungen zu Hassrede, Falschinformationen, Intransparenz und Nutzerrechte zu erlassen. Verschiedene vom BAKOM in Auftrag gegebene Studien kommen zum Schluss, dass die Bevölkerung auf einen effektiven Schutz vor illegaler Hassrede und Desinformation Anspruch hat, und dass die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer auch gegenüber den Plattformen besser geschützt werden müssen. Vor diesem Hintergrund ist in der Schweiz eine breite Diskussion zur Frage der gesellschaftlichen Einbindung und Governance von Intermediären notwendig.

Nutzerinnen und Nutzer verfügen gegenüber den Plattformen über keine oder nur ungenügende Rechte, können sich z.B. gegen Löschentscheide nicht oder nur ungenügend wehren und erkennen nicht, auf Grund welcher Vorgaben sie welche Inhalte zu sehen bekommen.

Für die traditionellen Medien ist der Aufstieg der Plattformen mit sinkenden Werbeeinnahmen und sinkenden Publikumserlösen verbunden. Dies bedroht über kurz oder lang die Qualität der journalistischen Medienprodukte. Bereits heute zeigt sich, dass sich Berichterstattung der Nachrichtenmedien auf immer weniger Themen und geografische Räume konzentriert.

Im europäischen Ausland setzt sich wegen der gesellschaftlichen Bedeutung der Kommunikationsplattformen und ihres grossen Schadenpotentials die Überzeugung durch, dass den Intermediären verschiedene Sorgfaltspflichten auferlegt werden müssen. Entsprechend arbeiten Europa und die USA an der Ausgestaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aktivitäten der Intermediäre.

Vor diesem Hintergrund soll das UVEK dem Bundesrat bis Ende 2022 aufzeigen, ob und wie Kommunikationsplattformen reguliert werden könnten.

Quelle: Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Titelbild: Chinnapong – shutterstock.com


News / 17.11.2021 - 13:07:33