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Bulle FR: Mehr als ein Dutzend Trottinettfahrer/innen gebüsst

Am vergangenen Samstag wurden in Bulle mehr als ein Dutzend verbotene Verhaltensweisen beim E-Trottinettfahren geahndet.

Weitere Kontrollen sind geplant. Die Kantonspolizei erinnert an das geltende Gesetz.

Am Samstag, 20. Mai 2023, wurden tagsüber in der Stadt Bulle mehr als ein Dutzend verbotene Verhaltensweisen beim E-Trottinettfahren von der der Kantonspolizei geahndet.

Die fehlbaren Personen erhielten eine Ordnungsbusse, weil sie ihr E-Trottinett auf dem Trottoir oder mit einem Passagier benutzten. 2 Minderjährige, die ohne Führerschein unterwegs waren, werden bei der zuständigen Behörde angezeigt.

Zur Erinnerung:

Welchen Führerausweis muss man besitzen?

  • Ein Führerausweis Kategorie M oder G ist obligatorisch (14 – 16 Jahre).
  • Vor 14 Jahren ist das Fahren mit einem E-Trottinett verboten.
  • Ab 16 Jahren ist der Führerausweis nicht mehr notwendig.

Wie benutzt man ein E-Trottinett im öffentlichen Raum richtig?

  • Das E-Trottinett ist einem Leichtmotorfahrrad gleichgestellt und muss auf dem Radstreifen, Radweg oder am rechten Rand der Fahrbahn fahren.
  • Seine Geschwindigkeit ist auf 20 km/h begrenzt.
  • Es wird empfohlen, einen Helm zu tragen.
  • Seit dem 1. April 2022 ist die Verwendung einer permanenten Beleuchtung vorne obligatorisch.

Die Kantonspolizei wird in den nächsten Monaten weitere Kontrollen diesbezüglich durchführen.

 

Quelle: Kantonspolizei Freiburg
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Freiburg

FreiburgFreiburg / 24.05.2023 - 08:15:08