Brückeneinsturz: Bauingenieur vor Kantonsgericht
Trogen. Ein Bauingenieur prüfte die Berechnung eines Lehrgerüsts ungenügend nach. Deshalb muss er sich nun vor den Kantonsgericht verantworten.
Weil er die Berechnung eines Lehrgerüsts für eine neue Brücke in Bühler ungenügend nachprüfte, muss sich ein 52- jähriger Bauingenieur im Februar vor Ausserrhoder Kantonsgericht verantworten. Beim Einsturz entstand Schaden von 100 000 Franken.
Die neue Göbsimühlebrücke über den Rotbach mit einer Spannweite von 20 Metern war Anfang Dezember 2006 während der Bauarbeiten in sich zusammengebrochen und ins Bachbett gekracht. Verletzt wurde niemand. Sechs Bauarbeiter, die am Betonieren der Brückenplatte waren, konnten sich retten.
Das Wasser des Rotbachs wurde nicht verschmutzt. Die Brücke befindet sich in einer Grundwasserschutzzone. Inzwischen ist die neue Brücke erstellt. Sie wurde im Juni 2007 in Betrieb genommen.
Mangelhafte Berechnung, nachlässige Prüfung
Der Inhaber einer Subunternehmerin hatte das Gerüst berechnet und erstellt. Der jetzt angeschuldigte Bauingenieur einer anderen Firma sollte die statischen Berechnungen des Stahlgerüsts überprüfen. Das tat er nur ungenügend auf Grund einer Handrechnung und einer Abschätzung, wie eine Expertise des Ausserrhoder Verhöramts (Untersuchungsrichteramt) ergab.
Der Gerüstbauer, der die mangelhafte Berechnung erstellt hatte, ist inzwischen rechtskräftig verurteilt. Das Verhöramt bestrafte ihn wegen fahrlässiger Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 100 Franken und einer Busse von 1500 Franken.
Bedingte Geldstrafe und Busse
Der Bauingenieur, der die fehlerhafte Berechnung «abgesegnet» hatte, wurde vom Verhöramt zu einer auf zwei Jahre Probezeit bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 70 Franken und einer Busse von 500 Franken verurteilt. Er focht die Strafverfügung an.
Die Staatsanwaltschaft fordert einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde, eventuell wegen fahrlässiger Verursachung eines Einsturzes und eine Bestätigung der vom Verhöramt geforderten Strafe. Der Mann hat einen guten Leumund und ist nicht vorbestraft. Dazu kommen Verfahrenskosten von rund 6500 Franken.
Ungenau und unsorgfältig
In seinem Gutachten kam der Experte zum Schluss, das Lehrgerüst sei zu wenig genau berechnet worden. Der Nachweis der Stabilität des Stahlgerüsts habe gefehlt, weil die vorgeschriebene Berechnung nicht gemacht worden sei. Damit sei eine anerkannte Regel der Baukunde verletzt worden. Bei genauerer Kontrolle hätte der Bauingenieur erkennen können, dass der Gerüstbauer das Risiko des Kippens oder Knickens des Gerüsts nicht genügend beachtet habe. Hätte er sorgfältiger geprüft und Verbesserungen verlangt, wäre die Gefährdung der Bauarbeiter vermieden worden.
Keine Materialfehler
Die Verteidigung des Angeschuldigten machte geltend, das Lehrgerüst sei wegen mangelhafter Ausführung oder Materialfehlern eingestürzt. Der angeschuldigte Bauingenieur übergab dem Verhörrichter als Beweis zwei angerostete Schrauben.
Diesen Einwand lehnt das Verhöramt als unbegründet ab. Schuld am Einsturz seien die unfachmännische Berechnung des Gerüstbauers und die nachlässige Kontrolle dieser Berechnungen durch den angeschuldigten Bauingenieur.



























