• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich
DE | FR | IT

Brückenangebote für Jugendliche

AI. Jugendliche, die am Ende der Sekundarstufe I keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, werden auf den Einstieg in eine Ausbildung vorbereitet.

Brückenangebote können rein schulisch, rein praktisch oder kombiniert ausgestattet sein. Da einzelne Schulabgänger trotz Unterstützung durch Berufswahllehrkräfte und das Berufsbildungsamt keine Lehrstelle finden bzw. die Aufnahmeprüfung für eine weiterführende Schule nicht bestehen, soll diesen durch Brückenangebote die Chance gegeben werden, die Berufsfindung zu vervollständigen und den Anschluss an die berufliche Ausbildung zu schaffen.

Zu diesem Zweck wurde ein Standeskommissionsbeschluss betreffend Brückenangebote (im Folgenden Standeskommissionsbeschluss) erlassen. Der Kanton hat mit Art. 2 des Standes-kommissionsbeschlusses die Möglichkeit, entweder eigene Brückenangebote durchzuführen oder solche von Dritten anzuerkennen. Die anerkannten Brückenangebote sind im Anhang des Standeskommissionsbeschlusses aufgeführt. Ein ordentliches Brückenangebot dauert höchstens ein Schuljahr.

Während im bisherigen Standeskommissionsbeschluss betreffend das fakultative zehnte Schuljahr der Kantonsbeitrag 80 % des effektiven Schulgeldbeitrages, maximal aber Fr. 12’000.– betrug, übernimmt der Kanton mit dem neuen Standeskommissionsbeschluss 90 % des effektiven Schulgeldbeitrages. Die Höchstsumme pro Schüler bleibt bestehen. Sti-pendien werden für Brückenangebote keine ausgerichtet, ausser das Brückenangebot werde als berufliche Ausbildung anerkannt, was in seltenen Fällen vorkommen kann. Der Standeskommissionsbeschluss ist am 26. Mai 2008 in Kraft getreten.

Gleichzeitig sind auf diesen Zeitpunkt die Beschlüsse der Standeskommission betreffend das fakultative zehn-te Schuljahr vom 13. Juni 2006 (GS 411.013) sowie über die Berufsbildung vom 27. Juni 2006 (GS 413.011) aufgehoben worden.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 11.06.2008 - 16:09:00