Bonus-/Malussystem für Lärmemissionen
TG. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau verlangt vom Bund, finanzielle Anreize zu schaffen, damit die Güterbahnen und Güterwagenbesitzer ihre Bahnwagen rasch und wirkungsvoll sanieren.
Bei der Revision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahn-Netzzugangsverordnung beantragt er daher, ein Bonus-/Malussystem für Lärmemissionen einzuführen.
Mit der Teilrevision der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung und der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahn-Netzzugangsverordnung unterbreitet das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) diverse Vorschläge im Bereich der Zulassung und Abgeltung für die Benützung des schweizerischen Eisenbahnnetzes (Trassenpreise). Ein Schwerpunkt dabei bildet die Festsetzung der Höhe des Deckungsbeitrags im Güterverkehr (Varianten Niveau 2007 oder Niveau 2009).
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die Überarbeitung und insbesondere die Neuformulierung des entsprechenden Artikels, der die Rechtsgrundlage bietet, den Lärm bei der Trassenpreisberechnung (Abgeltung für die Benutzung einer Eisenbahnstrecke) heranzuziehen. Den Absichten des Bundes, den Lärmbonus für den Güterverkehr im bisherigen Umfang beizubehalten, kann der Regierungsrat allerdings in keiner Weise zustimmen. Dies komme einer völligen Verkennung der Lärmsituation im Güterverkehr gleich, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort. Die Lärmemissionen des Güterverkehrs seien seit Jahren hoch und führten verständlicherweise zu grossem Unmut in der Bevölkerung entlang der betroffenen Bahnlinien, wie das bekannte Beispiel der Seelinie zeige.
Auch auf sogenannten «lärmsanierten» Linien wie Winterthur-Wil (geplant) und Romanshorn-Rorschach (abgeschlossen) habe es sich gezeigt, dass die Bevölkerung nur ungenügend vor Lärm geschützt sei. Aufgrund des Kosten-Nutzen-Indexes hätten die SBB auf diesen Linien zahlreiche Erleichterungsanträge gestellt, sodass anstelle von Lärmschutzwänden nur einige Schallschutzfenster eingebaut würden. Auch werde dadurch das Übel nicht an der Quelle, d.h. an den Güterwagen selber behoben. Vor allem die Sanierung der schweizerischen Güterwagen in Privatbesitz komme nur schleppend voran, moniert die Regierung. Zudem sei in der Schweiz eine grosse Zahl von ausländischen Güterwagen unterwegs, die keinem Lärmsanierungsprogramm unterstünden.
Der Regierungsrat fordert deshalb, mit der vorliegenden Revision finanzielle Anreize zu schaffen, damit die Güterbahnen und Güterwagenbesitzer ihre Bahnwagen rasch und wirkungsvoll sanieren. Er beantragt, dazu ein Bonus-/Malussystem einzuführen. Laute, nicht lärmsanierte Güterwagen seien mit einem Lärmmalus zu belasten; leise, lärmsanierte Güterwagen mit einem höheren Lärmbonus zu belohnen. Die Thurgauer Regierung verweist in diesem Zusammenhang auf die Interpellation von Ständerat Hermann Bürgi. Zudem wird der Bund aufgerufen, die Sanierung der Güterwagen mit den im FinöV-Fonds vorhandenen Mitteln zu beschleunigen. Der Einbau von lärmarmen Drehgestellen mit Radscheibenbremsen aus Kunststoff solle gefördert werden.
Bezüglich der Höhe des Deckungsbeitrages bezeichnet es die Thurgauer Regierung als momentan nicht opportun, dass der Bahngüterverkehr ausser des beantragten Lärmmalus’ eine Mehrbelastung zu tragen habe. Sie befürwortet deshalb die niedrigere Berechnungsvariante. Der vorgeschlagene Rabatt von 25 Prozent auf allen Bahnlinien von Freitag bis Dienstag lehnt sie allerdings entschieden ab. Diese Vergünstigung mache zwar auf den Nord-Süd-Transitachsen Sinn, auf den übrigen Bahnlinien führe sie aber zu zusätzlichem Güterverkehr an den Wochenenden.
Beantragt wird deshalb, den Deckungsbeitrag im Güterverkehr verstärkt aufgrund der Eignung der Bahnlinie festzulegen. So erachte man es als gerechtfertigt, auf der Seelinie Schaffhausen-Rorschach höhere Trassenpreise zu verlangen mit zusätzlicher Verteuerung ab 20 Uhr und an den Wochenenden. Dies weil die Linie einspurig und nicht durch Lärmschutzwände geschützt sei und durch ein hochwertiges Wohn- und Tourismusgebiet entlang des Trinkwasserspeichers Bodensee führe.



























