Blockzeiten gut aufgenommen
Die Einführung von Blockzeiten im Kindergarten und in der Primarschule im Kanton Thurgau stiess in der Vernehmlassung auf ein grundsätzlich positives Echo. Das teilt die Regierung mit.
Die meisten Einwände betrafen die Länge der Blockzeiten im Kindergarten. Dem hat der Regierungsrat mit einer Kürzung der Präsenzzeiten im ersten Kindergartenjahr Rechnung getragen. Der Regierungsrat lässt nun die leicht überarbeitete Vorlage dem Grossen Rat mittels einer Botschaft zur Behandlung zukommen.
Mit einer Motion vom April 2005 verlangte die CVP-Kantonsrätin Anita Dähler die flächendeckende Einführung von Blockzeiten während vier Lektionen, beziehungsweise dreieinhalb Stunden am Vormittag. Im Mai 2006 stellte sich der Grosse Rat hinter diesen Antrag. Nach einer breiten Vernehmlassung schlägt der Regierungsrat nun vor, das Volksschulgesetz mit einer entsprechenden Bestimmung zu ergänzen. Darin soll vorgeschrieben werden, dass der Unterricht in der Primarschule und im zweiten Kindergartenjahr an allen Vormittagen in Blöcken zu je dreieinhalb Stunden stattfinden muss. Im ersten Kindergartenjahr soll die Blockzeit lediglich drei Stunden betragen. Diese Verkürzung erfolgte aufgrund von Befürchtungen, die in der Vernehmlassung geäussert worden waren, dass die Unterrichtszeit am Morgen zu lang sei und die jüngeren Kinder im Kindergarten überfordert wären.
Wann die geforderten Blöcke beginnen sollen, bleibt den Schulgemeinden überlassen. Bedingung soll aber sein, dass innerhalb des gleichen Ortsteils ein einheitlicher Zeitpunkt festgesetzt wird. Damit kann auf die lokalen Gegebenheiten bezüglich Schulwegsituation und Transportmöglichkeiten Rücksicht genommen werden. Zudem sind die Blockzeiten so anzusetzen, dass am Vormittag die Erteilung des Religionsunterrichts innerhalb der üblichen Schulzeiten nach wie vor möglich ist. Damit wird einem Anliegen, das die beiden Landeskirchen in der Vernehmlassung eingebracht haben, Rechnung getragen.
Vorgesehen ist ausserdem, dass das Pflichtpensum der Kindergärtnerinnen an dasjenige der Primarlehrpersonen angepasst wird. Damit können auch im Kindergarten an den Vormittagen Blöcke zu dreieinhalb Stunden gebildet werden. Dies bedingt eine Erhöhung der Lektionenzahl von 27 auf 30 Lektionen. Drei Mehrlektionen sind auch für die Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse vorgesehen. Damit kann auch am Vormittag weiterhin zum Teil in Halbklassen unterrichtet werden. Diese beiden Massnahmen haben Mehrkosten von insgesamt 4 Millionen Franken zur Folge, wovon 3,6 Millionen Franken vom Kanton und 400 000 Franken von den Schulgemeinden zu leisten sind. Weitere einmalige Kosten von total 1,75 Millionen Franken fallen für die Unterrichtsentwicklung und die Weiterbildung während der Einführungszeit an, die maximal sechs Jahren dauern wird.
Um dem Bedürfnis nach einem massvollen und individuellen Entwicklungstempo Rechnung zu tragen, schlägt der Regierungsrat eine Übergangsfrist von sechs Jahren für die Einführung der Blockzeiten vor. Diese relativ lange Frist schliesst seiner Ansicht nach aber nicht aus, dass die flächendeckende Einführung der Blockzeiten schon vorher abgeschlossen sein kann. Die Schulgemeinden sollten jedoch bei der Festsetzung des Einführungszeitpunktes je nach ihrem Schulentwicklungsplan und dem Bedürfnis nach Blockzeiten frei sein. Der Regierungsrat beabsichtigt, die Änderung des Gesetzes über die Volksschule nach Genehmigung durch den Grossen Rat auf Beginn des Schuljahres 2009/2010 in Kraft zu setzen.



























