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Blindflug mit vereisten Scheiben

Die Kantonspolizei Solothurn hat am Montag und Dienstag mehrere Fahrzeuge angehalten, die wegen stark vereister Scheiben eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellten. Die Nächte auf den 3. und auf den 4. Januar 2011 waren eisig; erneut wurden viele Fahrzeugscheiben mit Eis überzogen.

Bei verschiedenen Kontrollen im Kantonsgebiet hat die Kantonspolizei Solothurn am Montag und Dienstag in den Morgenstunden mehrere Personenwagen angehalten, bei denen die Scheiben vereist waren oder nur ein «Guckloch» freigekratzt wurde. Dadurch wird die Verkehrssicherheit gefährdet. Wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz werden die Lenker angezeigt. In der Jahreszeit sind die Sichtverhältnisse wegen Dämmerung, Nebel und Nässe oft schlecht – vereiste Scheiben tragen das übrige dazu bei. Daher führt die Polizei weitere Kontrollen durch.

Gute Sicht – Mehr Sicherheit

Für eine unfallfreie Fahrt gilt es Folgendes zu beachten:

Rundum gute Sicht! Sind die Scheiben zugefroren, dann kratzen Sie nicht nur «Gucklöcher» frei, sondern befreien Sie alle Scheiben gänzlich von Eis und Schnee. Wer mit einem «Guckloch» fährt, macht sich strafbar.  Sind die Scheiben innen mit Feuchtigkeit beschlagen, sorgt ein Lederschwamm oder ein spezielles Scheibentuch für klare Sicht  Achten Sie auch darauf, dass Scheinwerfer und Rücklichter frei von Schnee sind und Sie so jederzeit gut erkennbar bleiben.  Bei schlechten Witterungsbedingungen unbedingt mit Licht fahren.
 

SolothurnSolothurn / 04.01.2011 - 13:56:00