Bis zu 10 Millionen Franken für erneuerbare Energien
Frauenfeld. Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat am Mittwoch das Energienutzungsgesetz mit 92 zu 2 Stimmen und das Verwaltungsrechtspflegegesetz mit 95 zu 0 verabschiedet.
Damit fördert der Kanton Thurgau ab 2009 erneuerbare Energien und Energieeffizienz über einen Fonds mit jährlich 7 bis 10 Mio. Franken. Bis 2007 standen für die Förderung umweltfreundlicher Energie lediglich 600 000 Fr. zur Verfügung, 2008 wurde auf 5,15 Mio. Fr. aufgestockt.
Das Verwaltungsrechtspflegegesetz sieht vor, dass Thurgauer Bürger bei Verwaltungsstreitigkeiten eine richterliche Prüfung verlangen können. Mit der am Mittwoch verabschiedeten Anpassung werden Bundesvorschriften umgesetzt.
Sie schreibt die Rechtsweggarantie im Strafrecht fest. Sie hält das Recht auf eine gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit im öffentlichen Recht in allen Fällen fest.



























