«Biometrische Pässe sind nicht verhältnismässig»
Appenzell/AI. Christoph Reut äussert sich in folgendem Leserbrief zur Einführung von biometrischen Pässen. Darüber wird am 17. Mai abgestimmt.
Die Befürworter der Vorlage verkaufen die Revision des Ausweisgesetzes unter den Aspekten der Reisefreiheit und der Sicherheit. Die Frage, welche am Sonntag jeder für sich beantworten muss lautet allerdings: Wieviel persönliche Freiheit will man für Sicherheit aufgeben?
Die persönliche Freiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zählen zu den zentralsten Grundrechten in einem demokratischen Rechtsstaat. Die obligatorische Erfassung von Fingerabdrücken in Reisepässen und die Einführung flächendeckender Datenbanken stellen drastische Eingriffe in diese Grundrechte dar.
Solche Einschränkungen müssen dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit standhalten, das heisst es ist insbesondere zu prüfen, ob die staatliche Massnahme überhaupt geeignet ist, ob sie nicht mehr erreicht als erforderlich und ob sie in einem vernünftigen Verhältnis zum verfolgten Zweck steht.
Mit der Erfassung von sechs Millionen Fingerabdrücken können wohl Fälschungen und Missbräuche bekämpft werden. Doch die vernichtend geringe Anzahl der Verurteilungen wegen Fälschung von Ausweisen, sowie der beträchtliche finanzielle und zeitliche Aufwand lassen eine solche Massnahme mehr als fragwürdig, wenn nicht gar als absurd erscheinen.
Denn im Jahr 2006 kam es gemäss Bundesamt für Statistik zu insgesamt 793 Verurteilungen wegen Fälschung von Ausweisen, wovon allerdings nur ein kleiner Bruchteil der Fälschung von Reisepässen zufallen dürfte, da der Tatbestand von Art. 252 StGB auch die Fälschung von Zeugnissen und Bescheinigungen beinhaltet (Im Vergleich dazu die Anzahl der Verurteilungen bei Vermögensdelikten: 15’215, Delikte gegen die Freiheit: 6’641, Delikte gegen Leib und Leben: 5’598).
Auch unter dem Aspekt der Reisefreiheit zielt die Revision am verfolgten Zweck vorbei. Denn die Wahlfreiheit zwischen einem Pass mit und dem Pass ohne den umstrittenen Chip, würde das Ziel der uneingeschränkten Reisefreiheit ebenso gut erreichen.
Zudem würde ein «Ja» auch falsche politische Zeichen setzen. Die polizeiliche Erfassung der Fingerabdrücke diente bis anhin der Verbrechensaufklärung und nicht der Strafprävention. Die obligatorische Erfassung ist deshalb indirekt auch Ausdruck eines Generalverdachts gegenüber dem Staatsbürger und stellt mithin einen weiteren Schritt in Richtung Präventions- bbezihungsweise Überwachungsstaat dar.
Ein solches Staatsverständnis und negatives Menschenbild gilt es um jeden Preis zu verhindern. Denn als Bürger ist man nicht ein Krimineller und potentieller Feind seines Staates. Im Gegenteil. Der Bürger ist als Mitwirkender am politischen Gemeinwesen Mitträger des demokratischen Rechtsstaates, diesem also freundlich gesinnt.
Die Frage am Sonntag lautet also: Wieviel persönliche Freiheit will man für Sicherheit aufgeben? Benjamin Franklin hat sie wie folgt beantwortet: Diejenigen, die grundlegende Freiheiten aufgeben, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu bekommen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.
Christoph Reut, Appenzell



























