
Biometrische Ausweise nicht sinnvoll
Appenzell. Der Standeskommission erscheint die Einführung der biometrischen Ausweise weder sinnvoll noch verhältnismässig.
Im Zusammenhang mit der Einführung von biometrischen Pässen hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement die entsprechende Änderung der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung) vorbereitet und den Entwurf den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet
Der Standeskommission erscheint die Einführung der biometrischen Ausweise weder sinnvoll noch verhältnismässig. Die vorgeschlagene umfassende Umsetzung wird die Ausweise massiv verteuern. Sie sieht darin einen offenen Widerspruch zu Art. 9 des Ausweisgesetzes, welcher insbesondere familienfreundliche Gebühren vorschreibt. Die Standeskommission ist mit den beantragten Änderungen der Ausweisverordnung deshalb nicht einverstanden.
Im Sinne eines Gegenvorschlages soll nach Ansicht der Standeskommission denjenigen Personen, die ein Land bereisen wollen, das einen biometrischen Pass verlangt, ein solcher Ausweis auf Bestellung abgegeben werden.