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Bezirksgericht Frauenfeld weist Klage ab

Frauenfeld. Das Bezirksgericht Frauenfeld hat die Klage von vier geschädigten Anlegern abgewiesen. Sie hatten rund 200 000 Franken von zwei Mit-Anlegern gefordert, die bei Devisengeschäften mehr als eine Million Franken gewonnen hatten.

Der inzwischen verstorbene Eigner der «New Basis AG» hat rund 1500 Kleinanleger um Millionen geprellt. Seine Anlagen haben im Schneeballsystem funktioniert: Forderungen von Anlegern wurden durch Einlagen neu geworbener Anleger gedeckt. Die vier Kläger wollten nun ihr Geld von zwei Mit-Anlegern zurück.

Der Thurgauer Immobilienkaufmann und seine als Buchhalterin tätige Schwägerin hätten von dem bevorstehenden Zusammenbruch der «New Basis AG» gewusst. Indem sie ihr Geld rechtzeitig abzogen, hätten sie die Konkursmasse geschmälert und die anderen Gläubiger geschädigt, argumentierte der Anwalt der Kläger.

Schädigungsabsicht nicht erkennbar
Die Beklagten hatten sich, kurz bevor die «New Basis AG» ihre Aktivitäten eingestellt hat, ihr investiertes Geld zurückzahlen lassen und laut Anklage jeweils einen Gewinn von rund einer Million realisiert. Die Beklagten hatten vor Gericht bestritten, von dem bevorstehenden Zusammenbruch gewusst zu haben.

Auch das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass die Beklagten über Hintergrundinformationen verfügten, wie es in der Urteilsbegründung heisst. Die Schädigungsabsicht des New Basis-Eigners sei für die Beklagten nicht erkennbar gewesen.

Daher wurde die Klage vollumfänglich abgewiesen. Ein fünfter Kläger hatte seine Klage bereits zurückgezogen. Die Kläger müssen die Verfahrenskosten tragen und den Beklagten einen Teil der Anwaltskosten ersetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

ThurgauThurgau / 11.08.2008 - 14:42:00