Bezirksgericht Arbon hebt Verfügung auf
Arbon. Die Zeitschrift «Beobachter» darf praktisch ohne Einschränkung ihre Vorwürfe gegen eine Thurgauer Baufirma abdrucken.
Das Bezirksgericht Arbon hat heute sein Urteil zum Pubklikationsverbot vom 9. Oktober 2006 veröffentlicht.
Danach darf der «Beobachter» lediglich eine Äusserung zu Arbeitsverträgen mit neun Handwerkern aus Norddeutschland nicht mehr machen. Die überwiegende Mehrzahl der Äusserungen in dem fraglichen Artikel seien ohne Weiteres zulässig, urteilt das Gericht.
Der «Beobachter» hat seit dem Jahr 2004 regelmässig über das Bauunternehmen aus Egnach TG berichtet. Dieses war in die Schlagzeilen geraten, weil es Bauherren auf unfertigen und baulich mangelhaften Häusern hatte sitzen lassen.
Bauunternehmen muss Kosten übernehmen
Gegen die Berichterstattung wehrte sich das Bauunternehmen mehrmals mit superprovisorischen Verfügungen. Am 9. Oktober 2006 verbot das Gericht die Publikation eines für den 12. Oktober geplanten Artikels. Dieser Entscheid wurde am 24. Januar 2008 bestätigt. Die superprovisorische Verfügung wird nun mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Weil sich von den 64 beanstandeten Äusserungen lediglich zwei als persönlichkeitsverletzend erwiesen haben, muss das Bauunternehmen die gesamten Kosten tragen und den «Beobachter» für seine Kosten entschädigen. Gegen den Entscheid kann Rekurs beim Thurgauer Obergericht eingelegt werden.
Das Bauunternehmen ist inzwischen in Konkurs. Bei einem Prozess im September 2008 wurde der Bauunternehmer der mehrfachen Veruntreuung schuldig gesprochen. Den Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs sah das Bezirksgericht Arbon jedoch nicht als erwiesen an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weitere Verfahren sind hängig.
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«Auseinandersetzung zwischen «Beobachter» und Baufirma » vom Dienstag, 29. Januar 2008



























