Bezeichnung von Strassen und Häusern
AI. Aufgrund verschiedener Bundesvorgaben müssen die Kantone bis Anfang 2010 dafür sorgen, dass die Ortschaften und Gebäude über das ganze Kantonsgebiet eindeutig bezeichnet sind.
Ortschaftsbezeichnungen müssen, soweit dies noch nicht der Fall ist, schweizweit unverwechselbar und eindeutig gemacht werden. Häuser müssen so bezeichnet werden, dass sie eindeutig zugewiesen werden können. Die geografische Lage eines Gebäudes soll aus der Adresse einwandfrei ersichtlich sein.
Die genannten Vorgaben sind im Kanton Appenzell Innerrhoden in wesentlichen Punkten bereits heute erfüllt. Die Ortsbezeichnungen und die Zuweisung der Postleitzahlen hat die Standeskommission im letzten Sommer für den gan-zen Kanton festgelegt. Was heute noch teilweise fehlt, ist die durchgehende Bezeichnung der Strassen und Häuser. Vor allem über Land sind hier noch verschiedene Lücken auszumachen.
Die Bezirke im Kanton Appenzell Innerrhoden sind schon seit geraumer Zeit mit Vorbereitungsarbeiten befasst, um die noch bestehenden Lücken bei den Ad-ressierungen auf ihren Gebieten zu schliessen. Ab Mitte November 2008 wer-den die Bezirksräte die Bevölkerung in den einzelnen Bezirken über die geplanten Schritte in dieser Sache informieren. Die neuen Bezeichnungen für Strassen und die allfällige Zuteilung von Hausnummern werden hierbei vorgestellt und im Falle von Neuadressierungen den Betroffenen direkt mitgeteilt. Die Bereinigung der Adressierungen gemäss den Bundesvorgaben sind Anfang 2009 abzuschliessen, so dass die Postzustellung ab dann mit den neuen Angaben erfolgen kann. Hierüber wird die Bevölkerung zu gegebener Zeit nochmals ein-gehend informiert.



























