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Bewilligungen bei schwerwiegenden Straftaten widerrufen

Frauenfeld/TG. Der Regierungsrat befürwortet den Widerruf von ausländerrechtlichen Bewilligungen bei schwerwiegenden Straftaten.

Der Regierungsrat begrüsst, dass die Widerrufsgründe für Bewilligungen im Ausländerrecht zusammengeführt und präzisiert werden. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an das eidgenössische Departement für Justiz und Sicherheit im Zusammenhang mit Änderungen des Ausländergesetzes. Diese Änderungen sollen als indirekter Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative vorgelegt werden.

Kritisch beurteilt der Regierungsrat die systematische Überprüfung einer erfolgreichen Integration. Die vorgeschlagene Änderung des Ausländergesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» nimmt die Anliegen der Initiantinnen und Initianten auf, ohne die bestehenden Grundrechte der Bundesverfassung und des Völkerrechts zu verletzen. Ausländerrechtliche Bewilligungen sollen bei schwerwiegenden Straftaten konsequent widerrufen werden.

Zudem soll die Niederlassungsbewilligung nur bei einer erfolgreichen Integration erteilt werden. Es ist vorgesehen, in zwei Artikeln des Ausländergesetzes die Widerrufsgründe für Bewilligungen und andere Verfügungen zusammenzuführen und detailliert aufzulisten.

Der Regierungsrat unterstützt dieses Vorgehen. Gerade die Präzisierung der Widerrufsgründe würde auch unabhängig von der zur Abstimmung stehenden Ausschaffungsinitiative eine Klärung und Verbesserung in der
Praxis bedeuten, schreibt der Regierungsrat. Kritisch beurteilt er hingegen die vorgesehene systematische Überprüfung einer erfolgreichen Integration, bevor eine Niederlassungsbewilligung erteilt wird. Aufwand und Ertrag einer solchen systematischen Überprüfung stünden in keinem Verhältnis. Für den Kanton Thurgau wäre mit einem zusätzlichen Bedarf von zwei Stellen beim Migrationsamt zu rechnen.

Anstelle einer generellen Integrationsprüfung schlägt der Regierungsrat eine Fokussierung auf die tatsächlichen Problemfälle vor. Bei einer verbindlicheren Einforderung der Integration müssten allerdings im
Gegenzug auch die Anstrengungen zu deren Förderung verstärkt werden. Im Weiteren müsste gewährleistet werden, dass in allen Kantonen die gleichen Massstäbe bei der Überprüfung des Grades der Integration angewendet würden.

ThurgauThurgau / 26.03.2009 - 08:32:23