• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Bewilligung für private Kindergärten

Der Regierungsrat hat zwei Bewilligungen zur Führung privater Kindergärten erteilt. Die Rudolf Steiner Schule in Kreuzlingen erhält eine definitive, das Montessori Kinderhaus «Sunnehöfli» in Kreuzlingen eine provisorische Bewilligung.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die Volkshochschule Anfang dieses Jahres ist der Kindergarten obligatorischer Teil der Volksschule geworden. Damit ist auch die Führung eines privaten Kindergartens bewilligungspflichtig.

Die Rudolf Steiner Schule in Kreuzlingen ist eine seit 1978 bewillige Privatschule, welche Kinder von der Spielgruppe an betreut und Schülerinnen und Schüler bis zum 10. Schuljahr unterrichtet. Ein Kindergarten wird seit der Gründung im Rahmen einer sogenannten Elementarstufe geführt. Diese umfasst den Spiel- und Lernzeitraum der Kindergartenzeit und der ersten zwei Schuljahre. Der Regierungsrat hat die Bewilligung für die Rudolf Steiner Schule Kreuzlingen zur Führung einer privaten Schule, unter Berücksichtigung der üblichen Auflagen, auf die Führung der Kindergartenstufe ausgeweitet.

Auf Anfang des Schuljahres 2008/09 plant das Montessori Kinderhaus Sunnehöfli in Kreuzlingen die Führung eines Kindergartens für Kinder zwischen drei und sechs Jahren auf Grundlage der Montessori-Pädagogik. Die Kinder sollen in einer anregenden Lernumgebung in ihrem eigenen Tempo und Rhythmus Erfahrungen sammeln und sich Wissen aneignen können. Die Initiantin der Einrichtung plant, etwa 30 Kinder aufzunehmen.

Aufgrund der Unterlagen hat der Regierungsrat, gestützt auf die Verordnung über die Volksschule, eine provisorische Bewilligung für drei Jahre erteilt. In dieser Zeit wird die Erfüllung der üblichen Auflagen geprüft.

ThurgauThurgau / 29.05.2008 - 07:45:00