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Bewährte Zusammenarbeit auf erneuerter Rechtsgrundlage

Tägerwilen/TG. Heute unterzeichneten Justizdirektor Claudius Graf-Schelling und Oberzolldirektor Rudolf Dietrich die erneuerte Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Kanton und dem Grenzwachtkorps.

Die erneuerte Vereinbarung bestätigt die bereits bisher gute Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei Thurgau und dem Grenzwachtkorps (GWK). Die Rechtsgrundlage basiert auf einer Verwaltungsvereinbarung von 1999, die zuletzt 2004 modifiziert wurde und die Zuständigkeiten der Organisationen bei der Feststellung von Gesetzeswiderhandlungen regelt.

Mit dem Beitritt der Schweiz zum Abkommen von Schengen und Dublin entfallen seit dem 12. Dezember 2008 systematische Personenkontrollen an der Landesgrenze. «Das System Schengen sieht jedoch autonome nationale Ersatzmassnahmen vor. Dazu gehört auch die Möglichkeit von gezielten Personenkontrollen im Grenzraum», führte Regierungsrat Claudius Graf-Schelling vor den Medien aus. Insbesondere, um diese Kontrollen zu intensivieren, wurde die bereits bestehende Zusammenarbeit mit dem GWK überprüft und verstärkt.

Der Thurgauer Justizdirektor leitete seitens der Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) die Arbeitsplattform, welche eine entsprechende nationale Mustervereinbarung ausarbeitete. Der Plattform gehörte auch Hans Baltensperger, Kommandant der Kantonspolizei Thurgau, an. Auf dieser Grundlage basiert die am Mittwoch unterzeichnete neue Vereinbarung.

Oberzolldirektor Rudolf Dietrich erinnerte daran, dass Schengen keine Zollunion ist, weswegen die Grenzwache nach wie vor an der Grenze und im Grenzgebiet präsent sein muss. Aus der Kontrolltätigkeit des GWK ergeben sich zu Gunsten der Sicherheit der Bevölkerung Synergien mit der Kantonspolizei, wobei klar ist: «Die Polizeihoheit bleibt beim Kanton», sagte Dietrich.

Jürg Noth, Kommandant des Schweizerischen Grenzwachtkorps, betonte den nochmals verbesserten Informationsaustausch und die klar festgelegten Arbeitsabläufe zwischen dem GWK und der Kantonspolizei Thurgau. So rapportiert das GWK im Rahmen der delegierten Aufgaben bei Übertretungsstraftatbestände, beispielsweise im Strassenverkehrs-, Betäubungsmittel- oder Ausländergesetz, künftig ohne Beizug der Kantonspolizei direkt an die Untersuchungsbehörden. Gemeinsam Verwendung findet weiter der Sicherheitsfunk «Polycom».

Die Kantonspolizei Thurgau arbeite partnerschaftlich auf verschiedenen Ebenen mit anderen Organisationen zusammen. Diese Zusammenarbeit sei wertvoll und richtig, führte Polizeikommandant Hans Baltensperger aus. Mit der erneuerten Vereinbarung sei das Grenzwachtkorps aber nicht zu einer Polizei geworden, sondern es werden sinnvoll Synergien genutzt. Im Rahmen ihres Auftrages gemäss Zollgesetz könne die Grenzwache auch genau definierte polizeiliche Aufgaben erfüllen. Auf die Unterstützung durch das Grenzwachtkorps freue er sich, sagte Baltensperger und bedankte sich für die bisherige Zusammenarbeit.

ThurgauThurgau / 01.04.2009 - 11:00:23