Bettler unterwegs
Andelfingen/ZH. In den letzten Wochen sind bei der Kantonspolizei Zürich vermehrt Meldungen über Bettler eingegangen. Allein im August hat unsere Einsatzzentrale über 70 Anrufe entgegengenommen. Betteln ist im Kanton Zürich verboten.
Die Bettler, meist der deutschen Sprache nicht mächtig, gehen auf verschiedene Arten, zum Teil aufdringlich und aggressiv, auf Personen zu, um von ihnen Geld zu erbitten. Im Moment sind im Bezirk Andelfingen viele Frauen unterwegs, die oft mit Kind und Kinderwagen auftauchen. Sie gehen von Tür zu Tür und halten den Leuten einen Zettel vor. Darauf steht in Deutsch zum Beispiel, dass sie arm seien, kranke Verwandte hätten und kein Einkommen. Sie bitten um Geld zur Unterstützung der Familie. Gemäss unseren Erkenntnissen handelt es sich um organisierte Bettelei und nicht um echte arme Leute. Nach § 9 des Straf- und Justizvollzugsgesetzes des Kantons Zürich (StJVG) ist das Betteln verboten und wird mit Busse bestraft.
Die Kantonspolizei Zürich bittet darum, Bettler zu melden. Wir raten, den Bettlern kein Geld zu geben und sie nicht in die Wohnung zu lassen.



























