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Betrugsgefahr im Internet

Schaffhausen. In den letzten Monaten sind bei der Schaffhauser Polizei mehrere Anzeigen wegen Betrugsversuchen bei Verkäufen Occasionsfahrzeugen im Internet eingegangen.

Die Vorgehensweise der Täterschaft ist immer dieselbe: Eine im Ausland wohnhafte Person meldet sich via E-Mail beim Besitzer eines in einer Internetverkaufsplattform ausgeschriebenen Fahrzeugs und gibt an, dieses kaufen zu wollen. Können sich die beiden Parteien einigen, erfolgen die Verhandlungen betreffend der Überweisung des Geldes.

Dabei gibt der angebliche Käufer jeweils an, aus irgendwelchen Gründen keine Banküberweisung machen zu können. So sei er beispielsweise gerade auf Geschäftsreise oder die Banküberweisung habe nicht funktioniert. Der Käufer sendet daraufhin per Post oder Kurierdienst einen Check einer ausländischen – oft englischen – Bank, dessen Wert den vereinbarten Kaufpreis bei Weitem übersteigt. Der Verkäufer wird dann angewiesen, den Check bei seiner Bank einzulösen und den Differenzbetrag an eine Speditionsfirma zu überweisen, welche mit der Überführung des Fahrzeuges beauftragt worden sei. Sobald der Differenzbetrag auf die angegebene Art und Weise (meistens via Money-Transfer) überwiesen wurde, bricht der Kontakt zu dem angeblichen Käufer ab. Einige Tage später erhalten die Verkäufer dann die Mitteilung ihrer Bank, dass der Check durch die ausländische Bank unbezahlt retourniert worden sei. Bei den Checks handelt es sich meistens um Teil- oder Totalfälschungen.

Ein ähnliches Tatvorgehen ist bei der Schaffhauser Polizei auch im Zusammenhang mit der Vermietung von Ferienwohnungen zur Anzeige gebracht worden. Dabei wurde dem Internetinserenten ebenfalls ein gefälschter Check zugestellt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass diese Vorgehensweise auch bei anderen Arten von Internetgeschäften zur Anwendung kommen könnte.

Anhaltspunkte, die auf einen möglichen Betrug hindeuten können:
– Der angebliche Käufer zeigt nur marginales Interesse am Zustand des Fahrzeugs.
– Es finden so gut wie keine Preisverhandlungen statt.
– Der Käufer kann den Kaufpreis angeblich nicht mittels Banküberweisung begleichen.
– Die checkausstellende Bank stammt aus einem anderen Land als der angebliche Käufer.
– Der Name des Käufers und des Checkausstellers sind nicht identisch.
– Der im Check eingetragene Betrag ist weit überhöht.
– Es wird um Überweisung des Differenzbetrags an eine Drittperson oder -firma ersucht.

Tipps der Polizei:
– Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen aus dem Ausland, insbesondere aus weiter entfernten Ländern, auf die Ausschreibung Ihres Occasionsfahrzeugs im Internet melden.
– Akzeptieren Sie nur Banküberweisungen.
– Überweisen Sie kein Geld im Auftrag eines Dritten weiter.
– Seien Sie vorsichtig, sollten Sie trotzdem einen Bankcheck erhalten. Warten Sie die definitive Gutschrift ihrer Bank ab, bevor Sie das Fahrzeug aushändigen.

ZürichZürich / 01.02.2007 - 16:44:00