Betrüge mit widerrechtlich beschafften Personendaten
Basel/BS. In der letzten Zeit gingen bei der Kriminalpolizei verschiedene Anzeigen mit folgendem Tatvorgehen ein: Unbekannte Täter drangen in E-Mail-Accounts ein und beschafften sich so auf widerrechtliche Art und Weise persönliche Kontakte und Daten. Die Täter schrieben daraufhin mehrere Kontakte an und erzählten, wonach sie dringend Geld benötigen würden, da sie Opfer eines Diebstahls wurden.
In der Regel lautete die Geschichte so, dass Geld ins Ausland überwiesen werden sollte, da man auf irgendeiner Reise bestohlen wurde. Etliche Angeschriebene haben gewisse Ungereimtheiten realisiert und sich mit dem richtigen E-Mail-Account- Inhaber in Verbindung gesetzt und die Betrugsmasche durchschaut. Andere wiederum dachten, dass der ihnen angeblich bekannte E-Mail-Verfasser in einer Notlage stecken würde und überwiesen Geld, welches auf jeden Fall für immer verloren sein dürfte. Um sich vor einem solchen Delikt zu schützen, sollte man einerseits die Sicherheitsrichtlinien beim Einrichten und bei der Nutzung von E-Mail-Accounts strikte einhalten, andererseits bei Anfragen um eine Geldüberweisung in jedem Fall eine Nachfrage in die Wege leiten um sicher zu sein, dass diese Überweisung korrekt ist und es sich beim E-Mail-Verfasser auch wirklich um jene Person handelt, als die sie sich ausgibt. Weitergehende Details zu dieser Betrugsmasche und zu weiteren Themen finden Sie auf der Website der Schweizerischen Kriminalprävention unter www.scppsc.ch. Wurde man bereits Opfer eines solchen Betruges, so sollte unverzüglich bei der Polizei eine Anzeige erstattet werden.