Beträchtlicher Sachschaden wegen Kollision
St.Gallen. Bei einem Verkehrsunfall zwischen zwei Personenwagen ist beträchtlicher Sachschaden entstanden.
Am Montag, 4. Mai, um 17.10 Uhr, ereignete sich auf der Splügenstrasse, Höhe Einmündung Bachstrasse, eine heftige Kollision zwischen zwei Personenwagen. Als ein auf der Splügenstrasse stadtauswärts fahrender Wagen kurz vor der Einmündung der Bachstrasse war, wartete ein Auto auf der nicht vortrittberechtigten Nebenstrasse.
Plötzlich fuhr der wartende Personenwagen an, wobei er dem stadtauswärts fahrenden Fahrzeug die Fahrbahn abschnitt. Ungebremst kam es zu einer seitlich frontalen Kollision zwischen den zwei Fahrzeugen. Personen wurden keine verletzt jedoch entstand beträchtlicher Sachschaden.