Beschwerde gegen Gemeinderat Heiden abgewiesen
Heiden. Der Regierungsrat hat eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Gemeinderat von Heiden abgewiesen.
Die Beschwerde verlangte, dass die Öffentlichkeit in Bezug auf die künftige Nutzung des Hauses Bischofsberg ein Mitbestimmungsrecht erhalte. Da das Haus Bischofsberg im Finanzvermögen der Gemeinde Heiden steht, hat der Gemeinderat entsprechend der Gemeindeordnung die alleinige Kompetenz, über Nutzung und Aufwendungen zu befinden. In einem weiteren Punkt machte die Beschwerdeführerin geltend, dass die Projekteingaben für das Haus Bischofsberg sowie die Expertisen der Handwerker hätten offengelegt werden müssen.
Da die verschiedenen Projekteingaben vertrauliche Angaben enthalten (wie zum Beispiel Lebensläufe oder Finanzpläne) dürfen sie nicht ohne weiteres öffentlich gemacht werden. Auch in diesem Punkt sah der Regierungsrat keine Rechtsverletzung des Gemeinderates Heiden und lehnte die Aufsichtsbeschwerde als unbegründet ab.



























